Rechtsempfinden – Die Rückkehr des gesunden Volksempfindens

 

Foto: Sarah_Loetscher

Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen,

sagte Reul der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

„Ich zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.“

Das Urteil des OVG Nordrheinwestfalen war erwartbar. Ich hatte das Verhalten der Verwaltung bereits in meiner Kolumne vom 14.7.2018 als „Angriff auf den Rechtsstaat“ bezeichnet. Und nun, nachdem auch das oberste nordrheinwestfälische Gericht die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns erneut deutlich bestätigt hat, stellt der Innenminister desselben Landes sich hin und bemäkelt diese Entscheidung unter Hinweis auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung.

Irres Ding

Irres Ding. Was soll denn dieses ominöse Rechtsempfinden der Bevölkerung sein? Der kleine, moderne Bruder des gesunden Volksempfindens? Zum Zeitpunkt des innenministerlichen Kommentars war die Begründung der Entscheidung noch gar nicht veröffentlicht. Woher will Reul denn wissen, dass die der Bevölkerung nicht gefällt? Und selbst wenn?

Dieser Kommentar zeugt von einer veritablen Verachtung der Gewaltenteilung und der Justiz, die ein Innenminister nicht haben sollte. Ja, die „Unabhängigkeit der Gerichte“ ist ein hohes Gut. Wenn Reul von der „Unabhängigkeit von Gerichten“ spricht, dann mag das ja nur eine ungeschickte Ausdrucksweise oder aber ein freudscher Versprecher sein, der dem Wunsch eines Mitglieds der Exekutive entspringt, endlich nicht mehr von diesen lästigen Gerichten zurückgepfiffen zu werden.

Herbert Reul ist – und das ist für Innenminister relativ selten – kein Jurist, sondern war von 1981 bis 1985 als Studienrat an einem Gymnasium in Wermelskirchen tätig. Immerhin ein Mann mit vier Jahren Berufserfahrung als Lehrer und einer daran anschließenden Karriere als CDU-Politiker. Aber auch als Lehrer wurde er mal auf das Grundgesetz bzw. die Landesverfassung verpflichtet und nicht etwa auf eine Populistenbibel.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.

Nein. Wenn Politiker in der Exekutive sich nicht mehr an die Gesetze halten, die Gerichte kackfrech auszutricksen versuchen und dann nicht in der Lage sind, ein entsprechendes Urteil still zu akzeptieren, dann ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen.

Schwere Sprak

Dass viele Bürger manche Gerichtsentscheidungen nicht verstehen, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sprechen Gerichte manchmal eine juristische Speziallistensprache, zu deren Verständnis es erforderlich ist, sich damit zu beschäftigen, zum anderen fehlt es vielen Bürgern schlicht und ergreifend an der Kenntnis und einem Verständnis der Entscheidungsgrundlagen.

Wenn mein bester Freund Wolfgang mir versucht zu erklären, wie er und sein Team eine Turbine repariert haben, dann verstehe ich manchmal auch nur das Gröbste, weil mir die technischen Begriffe nicht geläufig sind. Die brauche ich allerdings in meinem Alltag auch nicht. Ich maße mir allerdings dann auch nicht an, ernsthaft mitreden zu können oder ihm gar die Kompetenz abzusprechen.

Bei Urteilen meint jeder – und das umfasst auch jeden Deppen – er könne sich mit seinem unfehlbaren „Rechtsempfinden“ eine Urteilskritik erlauben. Recht mag kompliziert erscheinen und viele Juristen verschanzen sich tatsächlich hinter einer unverständlichen Sprache. Die ist zwar auch wichtig, um sich unter Juristen eindeutig zu verständigen, aber sie ist nicht nötig, um den Leuten zu erklären, um was es im Kern geht. Nein, nicht jeder muss Jurist sein, um eine Meinung zu juristischen Themen zu haben, er sollte aber wenigstens bereit sein, sich mit den Grundlagen zu beschäftigen und nicht nur seinen Bauch oder den geblähten Darm sprechen lassen. Das mag für den Stammtischbruder oder den Facebooktroll ja noch angehen, für einen Repräsentanten des Staates verbietet sich allerdings ein solch anmaßendes und saudummes Verhalten.

Nun richten sich manche gerichtliche Entscheidungen ja auch an die Bevölkerung – wenn auch diese nun gerade nicht – und da könnten Gerichte sich sehr wohl etwas verständlicher ausdrücken. Aber das meint Reul ja offenbar gar nicht. Es geht ihm ja gar nicht um eine unverständliche Begründung der Entscheidung, sondern um die Entscheidung selbst. Und da wird es dann recht unappetitlich.

Gerichte treffen ihre Entscheidungen aufgrund von Recht und Gesetz. Diese Gesetze werden von den jeweiligen Gesetzgebungsorganen erlassen und sie sind für die Justiz bindend, sofern sie nicht selbst verfassungswidrig sind. Was erwartet also der Innenminister? Dass ein Gericht gegen das geltende Recht entscheidet, weil das Volk, der Innenminister oder Julian Reichelts BILD das erwartet? Scheint so. Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, das Rechtsempfinden der Bevölkerung könne ein Maßstab für Gerichtsentscheidungen sein, zeigt ein Verfassungsverständnis, jenseits von Gut und Gut.

Es gab einmal eine Zeit, in der ein derartiger Wahnsinn sogar Bestandteil des Strafgesetzbuches war. Gleich in § 2 war das geregelt:

Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.

Da galt nicht mehr der Grundsatz des Analogieverbotes im Strafrecht, nicht mehr der Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz, sondern der Grundsatz der totalen Analogie, der Grundsatz, dass das Recht ist, was angeblich dem gesunden Volksempfinden entspricht – wobei das Volk da auch nicht nach seinem Empfinden gefragt wurde – , der Grundsatz der Willkür eines Terrorstaats über jedes Recht. Gerichte waren nur noch Werkzeuge des Machtapparates und wer einmal diese Drecksau von Freisler hat schreien hören, kann sich vorstellen, was diese Art von Machtjustiz noch mit Recht zu tun hatte.

Unterlassene Hilfeleistung war im Strafgesetzbuch in der seit 1935 geltenden Fassung z.B. wie folgt definiert:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies nach gesundem Volksempfinden seine Pflicht ist, insbesondere wer der polizeilichen Aufforderung zur Hilfeleistung nicht nachkommt, obwohl er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten genügen kann, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wie ein Gericht dieses gesunde Volksempfinden, was nun heute mit neuem Namen als „Rechtsempfinden der Bevölkerung“ zurück auf die große Bühne will – „Wir sind das Volk, wir sind das Volk“ – denn überhaupt erfassen wollte, bleibt ein unlösbares Rätsel.

Hart aber herzlos

Gibt es bei jeder Entscheidung eine Volksbefragung oder einen TV-Abend mit dem Spezialisten für gesundes Volksempfinden, Frank Plasberg – mit wem sonst -, bei der die Zuschauer unter dem Motto „Hart aber herzlos“ über die Abschiebung von vermeintlichen Gefährdern abstimmen dürfen? Als Anreiz für den kostenpflichtigen Anruf könnte man den Abschiebeflug nach Afghanistan begleiten und vierzehn Tage in Kabul anhängen. Dazu singt Helene Fischer „Gnadenlos, durch die Nacht, wird ein Gefährder heim gebracht.“ Oder soll vielleicht jedes mal eine repräsentative Umfrage gestartet werden? Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass sich Rechtsfragen durch Mehrheitsentscheidungen lösen lassen, zumal Volkes Wille und tagesaktuelles Rechtsempfinden leicht zu manipulieren und flatterhaft sind. Im Strafrecht reicht ja schon jedes Lebenslang den berühmten Wutbürgern schon lange nicht mehr aus.

Endgültig vorbei

Nein. Die Zeiten in denen Politiker oder Regierungen der Justiz in Deutschland vorgeschrieben haben, wie sie zu urteilen haben, sind vorbei und sie müssen für immer vorbei bleiben.

Dass unabhängige Gerichte der Garant eines freiheitlichen Rechtsstaats sind, sieht man doch wunderbar an Ländern, in denen gerade das nicht mehr gewährleistet ist. Zu Recht ist die Erdogan international massiv dafür kritisiert worden, dass er eine Vielzahl von Richtern und Staatsanwälten hat entlassen lassen. Die Justizreform in Polen ist ebenso wenig vertrauenerweckend, wie das was in Ungarn oder Rumänien geschieht. Überall da, wo Regierungen versuchen, die Justiz unter ihre Kontrolle zu bekommen, droht dem Rechtsstaat und damit den Bürgern Ungemach und der Staat wird zum Unrechtsstaat. Wer die Gewaltenteilung angreift, will letztlich die Macht über das Recht setzen.Nach dem Satz

Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut.

darf kein Aber kommen.

Kein Recht

Der Verlust der Gewaltenteilung kann hier nicht passieren? Vielleicht eher nicht. Aber sicher bin ich mir da keineswegs. Wenn nicht nur populistische Schwachmaten und Anhänger der Ahnungslosen für Deutschland davon schwadronieren, dass in Deutschland kein Recht mehr gesprochen würde, sondern selbst Minister großer Volksparteien meinen, sie müssten das Rechtsempfinden des Volkes gegen die eigene Justiz in Stellung bringen, dann ist das ein brandgefährlicher Akt, der ganz schnell dazu führen kann, das die Justiz völlig entmachtet wird.

Denn eines muss man ja wissen. Die Gerichte haben keine eigene Exekutive, mit der sie ihre Entscheidungen notfalls mit Gewalt durchsetzen können. Richter sind nicht bewaffnet und habe keine eigene Armee. Das ganze System beruht auf der uneingeschränkten Akzeptanz der Gewaltenteilung. Die Gerichte müssen darauf vertrauen können, dass die Behörden sich an Entscheidungen und Absprachen halten. Wenn die Verwaltung auf eine gerichtliche Entscheidung hin einfach „Nö“ sagt und die möglicherweise unter dem Jubel der Bevölkerung einfach ignoriert, dann ist das so. Bisher ist es noch nicht so weit, aber die Äußerungen unsere demokratisch gewählten Volksvertreter sind zum Teil durchaus beängstigend. Dass die Behörden sich nun tatsächlich aktiv bemühen Sami A. zurückzuholen, bezweifle ich.

Stamp das Recht

Integrationsminister Stamp (FDP), studierter Philosoph und Politikwissenschaftler, ein Mann, der das Land sicherer machen wollte und dessen Drang, Sami A. unter allen Umständen loszuwerden, auch um den Preis, ein Gericht zu bescheißen, meint auch nach der Entscheidung noch, er sei im Recht gewesen. Sicherheit als oberste Maxime des Staates, auch gegen die Entscheidungen der Gerichte, scheint sein Motto zu sein. Und das von dem Mitglied einer Partei, die einmal für Rechtsstaat und Bürgerrechte stand. Lang, lang ist‘s her. Es ist zum Heulen. Wer dermaßen ignorant agiert, sollte nicht Minister sein. Und wenn er es ist, sollte er aus dem Amt entfernt werden, denn freiwillige Rücktritte aufgrund eigenen Fehlverhaltens sind ja irgendwann unmodern geworden und nicht mehr zu erwarten. Wer heute in einer Machtposition ist, bleibt an seinem Posten kleben, bis man ihn rausschmeißt oder nach Brüssel schickt.

Aber was sagt der joviale Landesvater Laschet zu dem Ganzen? Nach seiner im Deutschlandfunk geäußerten Auffassung habe Stamp „nach Recht und Gesetz“ entschieden. Irgendwie irre. Das oberste Gericht des Landes spricht von einer offenkundig rechtswidrigen Handlung und der Ministerpräsident ignoriert das vollständig. Begründung für diesen groben Unfug:

Hier geht es um einen seit elf Jahren ausreisepflichtigen Gefährder, einen Mann, der auf der Topliste der Gefährder der Bundesrepublik Deutschland steht.

Ähm, lieber Herr Laschet, um wen und was es hier geht, war dem Gericht sehr wohl bekannt. Und in Kenntnis dessen hat es die durch Missachtung und Austricksen des Gerichts flugs durchgezogene Abschiebung für offenkundig rechtswidrig erklärt und die Rückkehr Sami A.s angeordnet. Und Sie wissen das auch, denn sie haben ja immerhin einmal vor der Karriere als Berufspolitiker das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Soviel kann man nicht vergessen, von dem was man einmal gelernt hat. Aber man kann natürlich so tun und dem, was man für das Volk hält (potentielle AfD-Wähler) nach dem Mund reden. So gesehen haben die also Recht behalten, wenn sie sich als das Volk bezeichnen, das letztlich bestimmt.

Legal, illegal, scheissegal

Laschet, Stamp und Reul mögen den Applaus der Stammtische und der Edgelords genießen. Härte gegen Gefährder rockt. Nur die Harten kommen in den Garten. Legal, illegal, scheissegal is back in town? Vielleicht kommt ihnen aber bei allem populistischen Anbiedern an die Rechtsstaatsverächter innerhalb des Volkes einmal der Gedanke, was sie da eigentlich anrichten. Wenn die Repräsentanten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sich derart despektierlich über die Justiz äußern, weil sie in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu Recht ein paar auf die Nuss bekommen haben, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Teil dieser Bevölkerung die Regeln des Rechtsstaats künftig ebenfalls nicht mehr einhält und im Falle einer Verurteilung dem Gericht entgegenhält, es habe in ihrem Fall das Rechtsempfinden der Bevölkerung außer acht gelassen, das müssse man jetzt nicht weiter beachten. Wozu an Verkehrsregeln halten oder Steuern zahlen? Warum nicht dem Kanaken die Bude anzünden? Irgendein Volksempfinden und dessen Rechtsempfinden werden das schon für richtig halten.

Dem Wohle des Landes

Ja, der Amtseid hat nur symbolische Bedeutung, egal ob für die Kanzlerin oder für die NRW-Regierungsmitglieder. Aber so ganz ohne Überzeugung sollte man dann doch nicht schwören,

Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Da steht an keiner Stelle,

„Ich schwöre dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zur Geltung zu verhelfen und dazu alleine aufgrund meines gesunden Menschenverstandes, die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung, sowie die Gerichte zu missachten, Gesetz und Verfassung zu ignorieren und Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen auszuüben, bei denen das Volk das geil findet.“

Jetzt wäre es an der Zeit, wieder in die Spur zu kommen, einmal in sich zu gehen, einzusehen, dass man sich in mehrfacher Hinsicht falsch verhalten hat, das auch gegenüber der Öffentlichkeit einzugestehen, wohl wissend, dass das vielleicht nicht überall so toll ankommt. Bei mir käme es das und auf lange Sicht dient es dem Wohl des Landes NRW, wenn seine Verwaltung sich strikt an die Gesetze und die Entscheidungen seiner Gericht hält.

Ein herrlich beklopptes Argument in dieser Debatte lautet:

„Wenn dieser Gerichtsbeschluss umgesetzt wird, kriegt die AfD bundesweit 20 %. Und NIEMAND darf sich dann beschweren, auch Sie nicht, Herr Schmitz.“

Diese Logik muss man erst einmal hinbekommen. Die Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen soll also davon abhängig gemacht werden, welche mutmaßliche Auswirkung sie nach Meinung von wem auch immer auf die Umfragewerte der AfD haben? Letztlich bestimmt also die AfD und deren potentielle Wähler, welche gerichtlichen Entscheidungen umgesetzt werden – und wenn die Landesregierung meint, eine Entscheidung sei für die AfD förderlich, dann wird sie halt einfach nicht umgesetzt? Es mag ja sein, dass einige ältere Parteien sich aus Angst vor der AfD in die Hose machen, aber das sollte sie nicht veranlassen, den Rechtsstaat sicherheitshalber schon einmal selbst zu beschädigen. Es wird ihnen bei Wahlen nichts helfen, weil echte AfDler eben das knackige Original wählen und nicht das Billigplagiat im CDU/CSU- oder FDP-Gewand – und es wird zusätzlich extremen Parteien helfen, den verhassten Rechtsstaat weiter zu beschädigen, wenn deren gewählte Volksvertreter in dasselbe Horn stoßen.

Die Herren Laschet, Reul und Stamp, hören Sie mit diesem gefährlichen Mist auf und stellen sich ohne Wenn und Aber hinter die Justiz, auch und gerade wenn deren Entscheidungen Ihnen manchmal weh tun. Immerhin hat Herr Reul jetzt seinen dummen Komentar öffentlich bedauert. Eine überzeugende Entschuldigung sieht allerdings anders aus.

Ein obsiegendes Urteil zu akzeptieren ist keine Kunst, aber in einer Niederlage zu erkennen, dass man eine rechtskräftige Entscheidung dennoch akzeptieren muss, zeigt Größe. Seien Sie dem „einfachen“ Bürger dafür künftig ein leuchtendes Beispiel – oder machen Sie sich eilends vom Acker.

20 comments
Jerry Cotton

… ja Hr. Schmitz, ein Rechtsbruch nach dem anderen. Woran liegt ’s?

Selbst Horst Seehofer, erkannte, 2016 immerhin bayerrischer Ministerpräsident, die Politik, der ‚BRD‘-Regierung unter der Führung von Angela Merkel (CDU), eine Ex-FDJ-Sekretärin der Ex-‚DDR‘, ist Unrecht. Wörtlich; ‚Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts‘.

… kein geringer als der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt, nach juristischer Prüfung zu Merkels Politik der unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung, zu dem Ergebnis; …’der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist‘.

Und was meint die Ex-FDJ-Sekretärin 2018 [sic!] selbst, nachdem sie ihre Richtlinienkompetenz über das GG, ua., gestellt hat, dazu? ‚Nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“, sagte Merkel. „Das entspricht aber nicht der Realität.“

Also, werter Hr. RA Schmitz, was tun? Art 20 GG! Sofort! Oder?

    Fred Groeger

    Huhu, „Jerry Cotton“, alter Troll.

    Ich weiß ja nicht, ob dir das nicht vielleicht selbst aufgefallen ist, aber in der Kolumne geht es um ein anders Thema, als dein übliches „Irgendwas gegen Merkel“-Geschreibsel.

    Aber dennoch: Es ist eigentlich egal, was die Meinung von Herrn Udo di Fabio zu der vermeintlichen „Nicht-Schließung“ der deutschen Grenzen ist. Er hat bloß ein Rechtsgutachten erstellt, dem wieder andere Rechtswissenschaftler, beispielsweise Professor Jürgen Bast und Professor Christoph Möllers widersprochen haben.

    Eine Verfassungsklage aufgrund von di Fabios Ansichten wurde nie eingereicht, dementsprechend ist das Gutachten rechtlich irrelevant.

    Ach ja…

    Jerry muss weg! Jerry muss weg! Jerry muss weg!

      Jerry Cotton

      … keiner ist unnütz, Fred Groeger kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen. Sei es als Häuptling im afrikanischen Busch.

      Phil Decker

      @Fred Groeger

      … die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen … die Frage, ob das Parlament im Herbst 2015 nicht über den Massenzuzug hätte abstimmen müssen. Die Juristen des Parlaments stellen fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied. …

      Unter Verweis auf „Wesentlichkeitslehre“ und das „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ sei der Gesetzgeber verpflichtet, „in grundlegenden normativen Bereichen … alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“, argumentieren die Juristen. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine „wesentliche“ Entscheidung war, beantworten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit.

      Quelle: https://bit.ly/2xWjvTK

        Fred Groeger

        Hüpfst du jetzt wieder zwischen deinem „Jerry Cotton“ und „Phil Decker“- Troll-Account hin und her, „Jerry Cotton“? 😀

        Deine Kommentare haben immer noch nichts mit dem Thema der Kolumne zu tun.

    ein anderer Stefan

    Was Herr Seehofer dazu meint, ist rechtlich ziemlich wurscht. Wer öffentlich schwadroniert, er wolle bis zur letzten Patrone gegen Zuwanderung in die Sozialsysteme kämpfen, sollte mal ganz leise sein, wenn es um die Beurteilung von Recht und Ordnung geht. Politiker jeder Couleur sind bekannt dafür, verbale Rundumschläge zu verteilen, wenn sie meinen, dass es ihnen nützt. Seehofer ist da ganz vorne mit dabei. Mir wäre auch nicht bekannt, dass Seehofer neuerdings im Verfassungsgericht sitzt und solche Feststellungen rechtsverbindlich treffen könnte. Darum geht es ja hier: Um den Umgang mit Recht und Gesetz, und nicht darum, was Politiker dazu meinen.

    Zum Gutachten von Herrn Di Fabio hat sich ja schon jemand geäußert.

    Welche Rolle die frühere Tätigkeit von Frau Merkel in der FDJ hierbei spielen soll, die offenbar so bedeutend ist, dass Sie sie zweimal erwähnen, erschließt sich mir nicht.

    Das Zitat von Frau Merkel bezieht sich meines Wissens auf die sog. Dublin-Abkommen, die offenbar nicht so funktionieren wie gedacht. Das passiert gelegentlich, wenn abstrakte politische Abkommen auf die Realität treffen: die Realität ist stärker.

      Jerry Cotton

      @ ‚ein anderer Stefan‘

      … ich stimme Ihnen zu, mit der Behauptung ‚Wir werden uns gegen Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme wehren – bis zur letzten Patrone‘ am ‚politischen Aschermittwoch der CSU, März 2011, liegt Seehofer eindeutig falsch.

      Es gibt keine Zuwanderung in die sozialen Systeme, es gibt eine ungebetene und unberechtigte Annektierung deutscher Sozialsysteme. Das muss, wie auch immer, verhindert werden. Oder?

Andreas kreimendahl

Hallo Heinrich,
man kann wie Du Juristik auch einfacher erklären, sie weniger verklären und dadurch versöhnlicher werden. Das kann sehr einfach sein.

Arne Henniges

Das sich MP, Innenminister und der Integrationsminister in NRW für Ihre Jobs disqualifiziert haben, steht außer Frage.
Herr Schmitz: Mich interessiert, wie groß der Anteil von Wahlberechtigten ist, die das im Grunde einfache Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben. Gibt es dazu Zahlen?

Ronald Schubert

Die deutschen Gerichte haben aus dem Dritten Reich gelernt und vermögen Volksempfinden von Recht zu trennen. Wie sich dieses Urteil auf längere Sicht auf die Politik auswirkt, wird sich ohnehin erst noch zeigen!

Rainer Seifert

Na endlich, da ist ja der Beitrag. Jaja, der Herr Reil… das ist doch der mit den guten Ratschlägen, nicht wahr? Man könne ja auch auf die andere Straßenseite wechseln, wenn man gewisse Ängste bei manchen Begegnungen verspürt. Blöd nur, wenn manch Entgegenkommende dann auch wechseln, oder wenn es gar keine andere Straßenseite mit Fußweg gibt. Klar, Flucht die einzige Rettung.

Ich weiß ja, darum geht es im Bericht überhaupt nicht. Aber man darf doch sicher mal über Klasse Tipps von angeblichen Spitzenpolitkern schreiben. Und nein, die Frau Reker meine ich nicht und sie möchte ich auch nicht zu diesen zählen.

Nun freuen wir uns ja alle, wenn endlich der Gerechtigkeit Genüge getan ist und der Wachmann vom Bin Laden wieder in seiner schönen Wahlheimat weilt, also bei uns. Blöd nur, dass dann wohl das Argument der, wegen möglicher Foltergefahr nicht möglichen, Abschiebung entfallen ist. So sehr argen Folterungen scheint er jedenfalls bislang noch nicht in Tunesien ausgesetzt worden zu sein. Hat sich das Gericht da etwa geirrt? Auch so etwas soll ja ab und zu mal vorkommen.

Ob es dann wieder Gerichtsbeschlüsse zu seinen Gunsten gibt? So zwischen 5 und 10 Jahre Verlängerung traue ich dem cleveren Burschen im Verein mit seiner Anwältin durchaus zu. Vielelicht fällt er dann ja auch unter den Wandel. Heißt, wir brauchen dringend seine Arbeitskraft. Der Mann scheint doch ein Universalgenie zu sein. Und das bisschen Agitation für den Islamismus von ihm haken wir unter Hobbybeschäftigung ab.

Ich freue mich ja auch sehr, wenn endlich Recht und Gerichtsbarkeit Genüge widerfährt, aber was ist denn mit den hunderttausenden Fällen rechtswidriger Einreisen über sichere Drittstaaten?

    Fred Groeger

    Rainer Seifert, schön. Du hast erkannt, dass dein Kommentar überhaupt nichts mit dem Inhalt der Kolumne zu tun hat.

    Vorschlag: Wenn du so gerne wirr zusammengezimmerten Stuss schreiben möchtest, gibt es doch deine Lieblingsseite von Vera. Schreibe doch deinen Kram und reiche den dort ein, statt ihn hier unsinnigerweise vorzutragen? Auf Fakten oder Logik legt man da keinen Wert. Die werden dich lieben.

      Rainer Seifert

      Platzverweis? Wenn hier „Kolumnisten“ wie angekündigt provokant schreiben, dann sollten sie doch auch andere Meinungen vertragen können, oder nicht? Wer wird denn so dünnhäutig sein? Aber gut, wenn gewisse Adjutanten stets die Drecksarbeit übernehmen. Gelebte Demokratie, nicht wahr?

      Ja klar, die Wahrheit will man in gewissen Kreisen nicht so gerne hören. Ich wünschte, wir hätten jeweils einige tausend Veral Lengsfelds, Perta Paulsens, Heinz Buschkowskys, Roland Tychys, Wolfgang Bosbachs und Thorsten Schultes plus etliche Andere im Land anstelle Millionen willfähriger Muttilippenleser und gedachter Sozis. Es ließe mich viel ruhiger schlafen.

      Es ist nämlich zu befürchten, dass unsere Nachkommen uns einmal mindestens genauso deutlich fragen, warum wir den Niedergang Europas und insbesondere Deutschlands durch unkontrollierte terroristische Masseneinwanderunge nicht verhindert haben, so wie wir einst unsere Eltern und Großeltern das Dritte Reich beetreffend fragten.

      Der Meister gibt nun seine Kolumne zum Besten und seine kleine Dienerschaft steht bereit für Applaus sowie Gekläffe gegen Andersdenkende.

      Wozu wird auf der Kolumnistenseite eigentlich um Spenden gebettelt, wenn die Beiträge doch angeblich unentgeltlich geschehen?

      Meine Meinung – und wo ich diese abgebe – lasse ich mir als überzeugter Demokrat nun weder von einem F.G. noch von sonst jemand anders Kleinkariertem verbieten. Noch existieren bei uns ja gewisse Unterschiede zum ehemals kommunistisch regiertem Teil Deutschlands. Dort wäre ich vermutlich von systemkonformen Schreiberlingen denunziert und von der „Rechtsprechung“ eingelocht worden.

      Mitunter sind die Unterschiede zwischen angeblichem Recht und klarem Unrecht gar nicht so deutlich. Mindestens zweimal hatten wir dies schon in Deutschland, es ist mehr als genug. Und auch da waren die meisten Urteile – von den schlimmen Gesetzen aus betrachtet – vermutlich weitgehend rechtlich ok. Oder warum sonst konnte sich fast die gesamte Richterschaft des Dritten Reiches in die Adenauer-Republik hinüber retten?

      Rainer Seifert

      https://youtu.be/49dqIjc28w0

      Professor Patzelt zum Thema unkontrollierte Zuwanderung. Ich hoffe, er wird trotzdem noch ab und zu bei ARD und ZDF gehört.

Horst Freiling

Zwar geteilt, aber den Kommentar vergessen 😉

Ein ausgezeichneter Artikel, der vor allem eins leistet, das „Empfinden“ für das Recht geradezu „volkstümlich“ zu erklären. 😉

Gut, wie in Klassenzimmern oder Hörsälen üblich – die einen twittern, die anderen spielen mit oder an sonstwas, kommt das nicht bei jedem an, bleibt aber dabei – schön, wenn sich jemand die Mühe macht, den „Rechtsempfindern“ das „Empfinden für das Recht“ nahe zu bringen.
Vor allem in einer Sprache die sie verstehen könnten und müssten, so sie nicht gerade twittern oder… 😉

Neolib Con

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht’s im Grundgesetz.

Die Judikative ist Teil der Staatsgewalt.

Die Staatsgewalt geht nicht von einem Euskirchener Strafverteidiger aus.

Gunnar Hansen

Kompliment, Herr Schmitz, das haben Sie sehr richtig und so schön verständlich und ausführlich dargestellt! Viel schöner, als ich in meiner spontanen Äußerung es bei Facebook ausgedrückt habe. 😉
Und wie schade, dass sich dann hier in der Kommentarleiste wieder eindeutig zu viele Trolle finden, die glauben, die dunklen Gase, die ihr Hirn plagen, in einer Form geistigen Erbruchs als intellektuellen Durchfall niederschreiben zu müssen, was sie von der Welt (nicht) verstanden haben. Es gibt ein Recht auf Meinungsäußerung. Das ist ein Recht, keine Pflicht! Man muss nicht jeden Müll, den man vermeindlich als eigene Meinung hat, auch noch verbreiten! Und es gibt ein Recht auf Bildung. Auch das ist ein Recht und leider keine Pflicht. Aber viel von dem Müll aus dem ersten Recht ließe sich mit etwas mehr Ausnutzung des zweiten Rechts vermeiden. Sie. Herr Schmitz haben mit Ihrem Artikel dazu beigetragen, dass der geneigte Leser zumindest die Chance hat, sich hier weiter zu bilden. Leider gibt es dann eben immernoch diejenigen Unbelehrbaren, die den Kurzschluss, den ihr Hirn jeden Tag produziert, für einen genialen Gedankenblitz halten.
Man kann eben nicht jedem helfen. Aber ihr Artikel hat dazu beigetragen, denjenigen, die dafür offen sind, die Zusammenhänge und die Gefahren derartiger Äusserungen und eines derartigen Verhaltens auf Seiten der Landesregierung/Verwaltung zu verdeutlichen. Und dafür danke ich Ihnen!

Fritz Gessler

DER NARREN-NARRATIV:

der deutsche selbsthass treibt die groteskesten blüten: statt froh zu serin, dass der LEIBWÄCHTER BIN LADENS endlichendlich ausser landes ist, wird hier von rechtsbruch gefaselt.
gemäss deutschem/EU/recht hatte der mann doch sein asyl erschlichen und hätte bei eintreffen in der BRD festgenommen und wenn nicht hier vor gericht gestellt, dann an die USA ausgeliefert werden müssen.
stattdessen werden hier juristen, die die abschiebung als völlig rechtmässig einschätzen, mit dem nazi-richter freisler (übrigens ein ex-KPD-mann vor ’33, nur so zur info) verglichen!??
und der sonst so beliebte ‚einfache mann‘ ist jetzt gleich ‚depp‘, der gesundes volksempfinden (= lynchjustiz) fordert?
man könnte glauben, die asylindustrie plus ihre lobredner werde tatsächlich von al-kaida’s imperativen angeleitet.

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