Köterrasse, Drecksdeutsche – Warum man die Deutschen nicht verhetzen kann

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Deutsche zum Beispiel von Migranten – die möglicherweise selbst bereits deutsche Staatsbürger sind – als „Scheiß-oder Drecksdeutsche“ beschimpft werden.

Und es kommt auch immer wieder vor, dass dann die Frage gestellt wird, ob der schlimme Schimpfer sich dadurch nicht wegen Volksverhetzung strafbar gemacht hat.

Klingt ja auf den ersten Blick auch ganz nachvollziehbar , Volk = Deutsch , Verhetzung = Scheiß . Aber nicht alles, was auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, hält einem zweiten Blick stand.

Beleidigung

Es kann keinen ernsthaften Zweifel daran geben, dass die Bezeichnung „Scheiß-Deutscher“ eine strafbare Beleidigung ist, denn mit dieser Bezeichnung erklärt der Schimpfer seine deutliche Missachtung dem Beschimpften und seiner Nationalität gegenüber. Es ist also eine Straftat, die auch auf Antrag verfolgt werden kann. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Beleidigung gestellt werden, sonst gibt es nichts mehr mit der Strafverfolgung. Bei einer Verurteilung drohen immerhin bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das ist ja schon mal was, aber manchem nicht genug.

Aber, für eine strafbare Volksverhetzung, für die es eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geben kann, muss es dann doch noch deutlich mehr dazu kommen.

Die Volksverhetzung ist gemäß § 130 StGB strafbar.

Tatbestand

Die Beschimpfung „Scheiss-Deutsche“ als Volksverhetzung könnte allenfalls theoretisch im § 130 Abs. 1 StGB untergebracht werden, wo es heißt,

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorgezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

 

letztlich scheitert das aber – und zwar aktuell völlig zu Recht.

Öffentlicher Friede

Dass der öffentliche Frieden gestört werden könnte, wenn in einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einzelnen Personen von „Scheiß-Deutschen“ die Rede ist, ist kaum zu erwarten.

Der öffentliche Friede bezeichnet sowohl einen objektiv feststellbaren Lebenszustand allgemeiner Rechtssicherheit und des frei von Furcht voreinander verlaufenden Zusammenlebens der Staatsbürger als auch das Vertrauen der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden leben zu können“( LK § 130 StGB Rn.3 ) .

Beides ist erkennbar nicht dadurch gefährdet, dass ein einzelner oder ein paar Deutsche mit dem Zusatz „Scheiß“ tituliert werden.

Die Menschenwürde des Beschimpften wird durch diese Beleidigung ebenfalls nicht angegriffen, da alleine eine beleidigende Beschimpfung dem Beschimpften weder die Daseinsberechtigung abspricht noch zu seiner Vernichtung aufruft.

Meinungsfreiheit

Das mag zunächst für juristische Laien etwas merkwürdig erscheinen, es hat aber einen tieferen Sinn, der aus dem Grundrecht der Meinungs(äußerungs)freiheit entspringt.

Die Vorschrift des § 130 StGB, also die Strafbarkeit der Volksverhetzung, ist alles andere als unumstritten, da sie – über die normale Beleidigung hinaus – eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeutet. Es gibt in der juristischen Literatur schon immer reichlich ernst zu nehmende Stimmen, die die Vorschrift insgesamt für verfassungswidrig halten. Das BVerfG sieht das bisher anders, betont aber, dass die Vorschrift stets vor dem Hintergrund des Grundrechts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG äußerst einschränkend auszulegen ist.

Die in Artikel 5 GG geschützte Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das garantieren soll, dass die öffentliche Meinungsbildung nicht staatlich beeinträchtigt oder sogar verboten wird. Das damit gleichzeitig verbundene Verbot der Zensur soll die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen verhindern .

Zensurverbot

Dem Staat ist eine vorbeugende Informationskontrolle durch Zensur grundsätzlich verboten. Zur Meinungsfreiheit gehört damit auch die Verbreitung von absolutem Blödsinn. Das Verbot  der Holocaustleugnung – ein menschenverachtender, wahrheitswidriger Meinungsdreck – ist insoweit eigentlich systemwidrig, wird aber vom Verfassungsgericht vor dem Hintergrund der unrühmlichen deutschen Geschichte als verfassungsgemäß akzeptiert. Das mag sich irgendwann auch noch ändern. Deutlich muss jedenfalls sein, es geht bei der Strafbarkeit der Volksverhetzung nicht darum unsinnige, idiotische oder „nur“ beleidigende Äußerungen mit hohen Strafen zu sanktionieren, sondern nur eine drohende Störung des öffentlichen Friedens zu verhindern bzw. im Nachhinein zu bestrafen.

Gruppen und Teile der Bevölkerung

Die 1. Alternative von § 130 StGB schützt eine „Gruppe“, das  sind durch gemeinsame Eigenschaften subjektiv verbundene Menschen, die 2. Alternative „Teile der Bevölkerung“, was sich durchaus überschneiden kann. Das sind alle inländischen Personenmehrheiten, die sich aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale von gewisser Dauer – Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse, Beruf, bestimmte soziale Funktionen – als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig nicht mehr überschaubar sind. (Satzger / Schluckebier / Widmaier: StGB – Strafgesetzbuch Kommentar, 3. Auflage 2016 Rn. 10)

Aber zurück zur Volksverhetzung für „Scheiß-Deutsche“:

Die Deutschen selbst scheiden als mögliches Objekt der Volksverhetzung schon einmal deshalb aus, weil sie nicht Teil der Bevölkerung sind, sondern die Bevölkerung selbst, jedenfalls deren weit größter Teil und nicht eine kleinere Gruppe. So sieht das jedenfalls schon immer die Mehrheit der juristischen Kommentatoren und Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob auch die Mehrheit – also die Deutschen – verhetzt werden kann, bisher nach meiner Kenntnis noch nicht entschieden.

Als die Deutschen in Hamburg von einem Deutschtürken als Köterrasse und Hundeclan bezeichnet wurden, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren folgerichtig mit dieser Begründung wieder ein.

Man könnte es so ausdrücken : Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich das dumme Schwein an ihr scheuert – aber das lasse ich mal besser, was weiß ich denn, wer sonst meint, ich hätte ihn persönlich mit dem Schwein gemeint.

Wenn es bei der Volksverhetzung allerdings tatsächlich nur um die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens geht, kann eine Hass schürende Äußerung gegen „die Deutschen“ meiner Meinung nach genau so schädlich sein, wie eine gegen Türken, Juden, Schwarze oder andere Menschengruppen. Wenn jemand die Deutschen z.B. pauschal als Nazis bezeichnet und damit gegen alle Deutschen hetzt. , ist das nach dem aktuellen Tatbestand straffrei, auch wenn es den öffentlichen Frieden erheblich stören könnte. Warum eigentlich? Vielleicht sollte man da noch einmal nachdenken, ob der kategorische Ausschluss der Mehrheit der Bevölkerung vom Schutz des § 130 StGB tatsächlich so clever ist, wie man bisher gedacht hat. Warum sollte es nicht als Volksverhetzung strafbar sein, wenn ein islamistischer Hassprediger zum Dschihad gegen „die Deutschen“ aufriefe? Die Überarbeitung des §130 könnte den öffentlichen Frieden erheblich befördern. So lange Hassprediger wissen, dass sie „die Deutschen“ ungestraft verächtlich machen dürfen, werden sie keine Hemmungen entwickeln, dies auch zu tun. Das Nachdenken darüber zu verweigern, weil es bisher nur die AfD war, die eine solche Ausweitung des Tatbestandes gefordert hat, ist eher dumm. Warum Populisten dieses Feld überlassen?

Nun, bisher gibt der Tatbestand das eben nicht her.

Als „Teile der Bevölkerung“ wurden in der nahezu unüberschaubaren Rechtsprechung (Quelle: Leipziger Kommentar zu § 130 Rn 31) folgende Gruppen anerkannt:

Katholiken, Protestanten, Juden; alle in der Bundesrepublik lebenden Ausländer; Aussiedler; Asylanten und Asylbewerber, auch solche ohne Anspruch auf Asyl; die in Deutschland lebenden Gastarbeiter oder bestimmte Gastarbeitergruppen; die vergleichbare Gruppe der Gaststudenten; die in der Bundesrepublik lebenden Menschen anderer Hautfarbe; die Sinti und Roma; nach wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Gesichtspunkten bestimmte Gruppen wie Arbeiter, Bauern, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kapitalisten, Besitzlose; Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger; Flüchtlingsgruppen; Kommunisten wegen ihrer gemeinsamen weltanschaulichen, politisch-ideologischen Grundüberzeugung; Punker; staatliche Funktionsträger wie Beamte, bestimmte Beamtengruppen, Richter, Staatsanwälte, Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei; Soldaten der Bundeswehr; politische und weltanschauliche Gruppen, z.B. Freimaurer; landsmannschaftliche Gruppen wie Bayern, Schwaben, Einheimische oder Vertriebene; Behinderte. Katholiken, Juden, Muslime u.s.w. – nur eben nicht die Deutschen als Gesamtheit.

Das gilt z.B. für nicht näher spezifizierte Sammelbegriffe wie »Rote«,»Braune«, »Linke« oder »Antifa«. Tod den Antifanten finde ich genauso bedrohlich, wie Tod den Juden, Mag sein, dass dem gesamten Tatbestand eine Generalüberholung gut täte.

Grundsätzlich kommt auch eine einzelne Person als mögliches Angriffsobjekt in Betracht, wenn diese Person eben wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder einem Bevölkerungsteil angegriffen wird. Halbneger wäre da ein schönes Beispiel. Strafbar ist allein die Hetze, die auf die durch diesen Einzelnen verkörperte Personenmehrheit abzielt.

Die bloße Beleidigung als „Scheiß-oder Drecksdeutsche“ ohne weitere Zusätze stellt auch keine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen dar, sie bleibt eine einfache Beleidigung und damit zwar gegenüber einem Einzelnen geäußert strafbar, ist aber keine Volksverhetzung. Da öffentliche Hetze und menschenverachtende Äußerungen immer häufiger vorkommen, wäre eine allgemeine Diskussion über Sinn und Unsinn, Reichweite und Schutzzweck des  §130 StGB aus meiner Sicht wünschenswert. Es wird allerdings nicht einfach sein, die Meinungsfreiheit vollständig zu erhalten und gleichzeitig die Hetzerei einzudämmen. Einen Versuch ist es allemal wert.

 

 

21 comments
Tina Kastner

Vielleicht bin ich ja ein unbedarftes Landei, in der 15 km entfernten Großstadt arbeitend, pendelnd mit Öffi- mich beleidigt einfach keiner…auch andere um mich rum blieben bislang verschont- ich möchte mal mutmaßen: So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus…
Es wäre anzuraten sich Taktiken des Beschwichtigens drauf zu schaffen um zu deeskalieren, vielleicht auch mal das Gespräch suchen…
Streithammel bleibt Streithammel-international.. §130 und die Folgen: stapelweise Akten auf Richtertischen, entsetzlich…

derblondehans

… genau, werter H.S., der Versuch ist es allemal wert. Die politische Erfahrung für solche Paragraphen sitzt im Bundestag. Die müssen Sie nur ’stupsen‘. Aus denen werden die Paragraphen nur so heraussprudeln. Beispielsweise:

§ 98 – ‚Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten‘ oder § 106 – ‚Staatsfeindliche Hetze‘ (1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der ‚BRD‘ zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln, 1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der ‚BRD‘ diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt; 2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der ‚BRD‘ zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der ‚BRD‘ oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert; und so weiter.

Da hüpft das Herz der Sozialisten vor Freude. Wa‘?

Ich habe im Text zuvor lediglich ‚Deutsche Demokratische Republik‘ durch ‚BRD‘ ersetzt: Aus dem Strafgesetzbuch (DDR) können Sie ’ne Menge abkupfern: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(DDR)#Strafrechtsnormen_zur_Verfolgung_politisch_Andersdenkender

Übrigens, es hat den Sozialisten nicht genutzt. Und das ist auch gut so.

derblondehans

H.S.: ‚Die Deutschen selbst scheiden als mögliches Objekt der Volksverhetzung schon einmal deshalb aus, weil sie nicht Teil der Bevölkerung sind, sondern die Bevölkerung selbst, jedenfalls deren weit größter Teil und nicht eine kleinere Gruppe.‘

… bei dieser Konstruktion, übrigens, entschlüpfte meinem Hamster mal wieder ein Bäuerchen. Ich würde das, schon allein nach Art. 1, GG, als ‚gruppenbezogen menschenfeindlich‘ bezeichnen.

Das ist ähnlich dem Gejammer vom Becker-Sohn über ‚Scheiß-Jobs‘ und mit seinem Vorhalt, ‚… Berlin eine weiße Stadt‘, der sich damit auch ‚gruppenbezogen menschenfeindlich‘ hervorgetan hat. Und wenn der ‚Steuerflüchtling‘ Becker-Vater meint, Jens Maier, der den Vorgang übrigens, so wie er kolportiert wird, bestreitet, ‚genau weiß was er tue‘ – möge er sich an den eigenen Pimmel fassen.

Die Bevölkerung eines Staates/Landes ist die Bevölkerung. Und auch die (‚Bio‘)-Deutschen sind ein Teil dieser Bevölkerung. Ob Mehrheit oder Minderheit, dürfte dabei keine Mandoline spielen.

    Wolfgang Brosche

    Sie sind nicht mehr zu ertragen… Blonder Hans – so-und jetzt passend zum Artikel…
    In galanteren Zeiten hätte ich Ihnen meine Sekundanten geschickt.

    Daß Sie als blondäugiger und blauhaariger Volldeutscher (der sich hinter einem billigen Pseudonym versteckt)n Ihrem arischen Geisteskumpan Maier zur Seite springen, war zu erwarten – es ist ja auch in der von Menschenfreundlichkeit versifften Nach-68er-Zeit (in der wir uns noch immer befinden – Dutschke lebt ja wohl noch….) dringend notwendig, Menschen mit anderer Hautfarbe klar zu machen, daß sie zweitklassig sind und Bio- Deutsche wie Sie und Maier zuerst kommen.
    Fühlen Sie sich eigentlich wohl wenn Sie permanent abstoßendes Genöle absondern, das Ihnen Freude macht? Offensichtlich!. Denn das ist der Kern der rechten Kampfbewegung, für die Sie ein abschreckendes Beispiel darstellen… Der Beitrag geht ja darauf ein: Sie und Konsorten genießen das Niedermachen und Verletzen, weil man Ihnen Ihre Privilegien als weiße, kleinmütig und kleingeistige Männer genommen hat. Das ist das Letzte, was Ihnen geblieben ist: den Kehrricht einer verrammelten, engen, erstickenden Welt, immer und immer wieder durchgespeichelt und durchgekaut anderen vor die Füße zu schmeißen.
    Kennzeichen dieses Abgleitens in die rechten Wonnen der Gewöhnlichkeit sind die diebische Schadenfreude und wohlige Genuß daran, andere zu verletzen mit lüsterner Niedertracht.
    Gehen Sie doch endlich ins Odeon dieser Niedertracht, wo Sie z.B. mit Frau Festerling oder Herrn Höcke Chorgesänge anstimmen können und verschonen menschlich Denkende und Empfindende mit solchen Kakophonien. Dixi!

Fred Groeger

„derblondehans“…

Was Noah Becker in einem Interview tatsächlich gesagt hat war:

„Bist du selbst je ausgegrenzt worden, kennst du Rassismus hier in Berlin?“

NB: „Ja, auch ich bin wegen meiner braunen Hautfarbe attackiert worden. Im Vergleich zu London oder Paris ist Berlin eine weiße Stadt. Grüßt mich heute ein anderer schwarzer Mann, verhalte ich mich nach diesen diversen negativen Erlebnissen viel solidarischer mit meinen Brüdern. Wer eine dunklere Hautfarbe hat, müsste stolz sein auf den Weg, den wir gegangen sind. Es gibt keinen Grund, sich zu verstecken, oder von Rassisten kleinmachen zu lassen.“

Unterlassen Sie es bitte, mit ihren wirren Spinnereien falsche Behauptungen über Noah Becker aufzustellen, „derblondehans“.

    derblondehans

    @F.G.

    … komm wieder runter F.G., ich habe den Becker-Sohn zitiert, was bei dir auch nicht anders zu lesen ist. Übrigens, wenn er, der Becker-Sohn, sich mit der Bemerkung, er sei mit seinen ‚Erlebnissen viel solidarischer mit seinen Brüdern. Wer eine dunklere Hautfarbe hat, müsste stolz sein auf den Weg, den wir gegangen sind.‘ – dann ist das auch ‚gruppenbezogen menschenfeindlich‘.

    Im Übrigen, da es, zumindest beim Menschen, keine Rasse gibt, kann es auch keinen Rassismus geben. Hier bedient sich der Becker-Sohn der sozialdarwinistischen Terminologie von Sozialisten. Nicht nur der National-Sozialisten.

    derblondehans

    @F.G.

    … komm wieder runter F.G., ich habe den Becker-Sohn zitiert, was bei dir auch nicht anders zu lesen ist. Übrigens, wenn er, der Becker-Sohn, sich mit der Bemerkung, er sei mit seinen ‚Erlebnissen viel solidarischer mit seinen Brüdern. Wer eine dunklere Hautfarbe hat, müsste stolz sein auf den Weg, den wir gegangen sind.‘ – dann ist das auch ‚gruppenbezogen menschenfeindlich‘.

    Im Übrigen, da es, zumindest beim Menschen, keine Rasse gibt, kann es auch keinen Rassismus geben. Hier bedient sich der Becker-Sohn der sozialdarwinistischen Terminologie von Sozialisten. Nicht nur der National-Sozialisten.

      Fred Groeger

      „derblondehans“…Du kannst ja nicht mal ansatzweise erklären, was daran „gruppenbezogen menschenfeindlich“ sein soll.

      Es gibt auch keine „sozialdarwinistische Terminologie der Sozialisten“.

      KANNST DU MAL „SOZIALDARWINISMUS“ NACHSCHLAGEN?

        Fred Groeger

        „derblondehans“: Wirklich beeindruckend.

        Ich hätte es nicht erwartet, aber du bist der erste Mensch, den ich sogar für zu dumm halten muss, einen „Wikipedia-Artikel“ nachzuschlagen, oder zu lesen.

        Also:
        Wenn du den Begriff „sozialdarwinistische Terminologie“ benutzen möchtest und die Wikipedia als Informationsquelle nehmen möchtest (völlig legitim)

        DANN SOLLTEST DU AUCH NACH „SOZIALDARWINISMUS“ SUCHEN! ICH HELFE DIR:

        https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialdarwinismus

        Und nein, auch die „Rassentheorie“ hat nicht sonderlich viel mit „Sozialisten“ zu tun.

          derblondehans

          … zunächst, F.G., ich werde nie schreiben was du erwartest. Das mag auf deiner Ebene anders sein. Ihr seid euch ‚rinks‘ ähnlich ‚lechts‘. Wenn du nicht verstehst was geschrieben steht, was mich bei deinem ‚linksliberalen Bekenntnis‘ auch nicht wundert, macht es auch keinen Sinn ’s dir zu erklären … denn wie schon mal geschrieben, wir bewegen uns auf verschiedenen Ebenen.

          derblondehans

          … es ist der Becker-Sohn, der Solidarität von der Hautfarbe abhängig macht. Vielleicht sollten du und deine Genossen das mal kommentieren. Nach eurer eigenen Def. ist das Rassismus, richtigerweise aber ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘, da es keine Rassen, zumindest beim Menschen, gibt.

          O.K., next, werter H.S..

        Fred Groeger

        „derblondehans“…

        Noah Becker, den du immer wieder als „Becker-Sohn“ verunglimpfst, hat überhaupt nichts davon gesagt, dass er „Solidarität von der Hautfarbe abhängig macht“.

        Das ist nur deine blödsinnige Interpretation.

        Ich kann es dir ja so übersetzen, damit du das auch auf deiner „idiotischen Ebene“ verstehst:

        Seit er Erfahrungen gemacht hat, wegen seiner Hautfarbe diskriminiert zu werden, ist er solidarischer mit anderen Menschen, die wegen dieser Hautfarbe diskriminiert werden haben.

        Zu hoch für dich?

        Deine immer wieder erwähnte Ebene muss aber sehr weit unten angesiedelt sein.

          derblondehans

          F.G.: ‚Noah Becker, den du immer wieder als „Becker-Sohn“ verunglimpfst, … ‚

          … au-haua-ha, weiß das der Bobbele: http://bilder.hifi-forum.de/max/4114/bobbele_363559.jpg, das Noah gar kein Becker-Sohn ist? … meno, F.G., wer hätte das geahnt?

          Fred Groeger

          „derblondehans“, du kannst Noah Becker auch einfach mal Noah Becker nennen, statt ihn ständig wie ein garstiger kleiner Spinner immer nur als „Becker-Sohn“ zu titulieren.

          Ich weiß, es ist schwer für dich. Dein Leben ist bestimmt hart. Aber wenn man dich so liest, scheint das deine eigene Schuld zu sein.

          derblondehans

          … also nun doch, der Becker-Sohn ist Noah Becker und Noah Becker ist der Becker-Sohn … puuuh! … schwer verständlich du bist.

          Ich sorge mich nicht um mich.

          Fred Groeger

          „derblondehans“:

          Du kannst einen eigenständigen Menschen, Noah Becker, auch mit seinem Namen benennen.

          Aber wahrscheinlich nennen dich auch immer alle „Keine Ahnung wer dein Vater war-Sohn“.

          Und jetzt hör doch endlich mal auf, mit dermaßen idiotischem Bullshit durch Kommentarspalten zu trollen.

          derblondehans

          … F.G., du missverstehst bewusst, nicht ich bin es, der sich ‚gruppenbezogen menschenfeindlich‘ hervor getan hat. Guckst du deine eigenen Zitate weiter oben. Dann erkennst du auch den Troll in dir selber. Ich find‘ deine Bemerkungen unsäglich langweilig und verabschiede mich mit Matthäus 7,6 aus diesem Blog.

          Fred Groeger

          Tschüssi, „derblondehans“.

          Noah Becker hat sich trotzdem nicht „gruppenbezogen menschenfeindlich“ geäußert. Egal was du zusammenspinnst.

          Und Grüße an Lothar Matthäus.

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