Organspende braucht eine Entscheidungspflicht

Im Jahr 2025 gab es 985 postmortale Organspender. 8.199 Menschen standen auf der Warteliste. Das Missverhältnis ist seit Jahren bekannt. Und ebenso lange diskutieren wir darüber, wie sich daran etwas ändern lässt. Nun liegt wieder ein Vorschlag auf dem Tisch: die Widerspruchslösung. Für mich ist das nicht die beste Lösung.

Im August wurde im Bundestag erneut ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf eingebracht. Danach soll grundsätzlich als Organspender infrage kommen, wer volljährig und einwilligungsfähig ist und einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Schutz des Lebens

Ich halte das für den falschen Weg. Nicht, weil ich gegen Organspende bin. Ganz im Gegenteil. Wenn mein Leben zu Ende ist und meine Organe einem anderen Menschen das Leben retten können, spricht für mich sehr viel dafür, sie zu spenden. Auch aus religiöser Sicht. Pikuach Nefesch – die Rettung menschlichen Lebens – gehört zu den bedeutendsten Prinzipien jüdischer Ethik. In Wajikra (3. Buch Mose) heißt es:

„Stehe nicht untätig beim Blut deines Nächsten.“

Die Organspende wird entsprechend ausdrücklich befürwortet. Sie kann eine Mitzwa sein, eine religiös gebotene gute Tat, weil durch sie menschliches Leben gerettet wird. Und trotzdem stört mich die Widerspruchslösung. Denn neben der Verpflichtung, Leben zu schützen, gibt es noch einen anderen wichtigen Gedanken: Kavod HaMet – Die Würde des Verstorbenen.

Das deutsche Recht ist nah an der Religion

Der Tod macht den menschlichen Körper nicht zu einer herrenlosen Sache. Auch das deutsche Recht kennt einen postmortalen Schutz der Menschenwürde und steht damit dem religiösen Recht im Grundsatz sehr nahe. Der Körper wird auch nach dem Tod noch vom deutschen Recht besonders geschützt.

Das bedeutet keineswegs, dass eine Organentnahme diese Würde verletzen muss. Im Gegenteil: Wenn dadurch ein anderes Leben gerettet wird, kann gerade die Organspende Ausdruck dieser Würde sein. Aber dafür braucht es etwas Entscheidendes: den Willen des Menschen. Wer sich zu Lebzeiten für eine Organspende entscheidet, sagt bewusst: Wenn mein Leben endet, sollen Teile meines Körpers noch einem anderen Menschen helfen können. Vielleicht schlägt mein Herz dann in einem anderen Menschen weiter. Vielleicht ermöglicht meine Niere jemandem ein Leben ohne Dialyse.

Freiwilligkeit ist der konkrete Punkt

Genau darin liegt für mich der Charakter einer Spende: Ich überlasse etwas von mir freiwillig einem anderen Menschen. Eine Steuer ist ja auch keine Spende. Zwar kann man dagegen sagen, dass man ja immer noch widersprechen kann. Aber für viele Menschen ist der eigene Tod nichts, mit dem man sich gerne beschäftigt. Viele würden das Thema einfach ignorieren.

Und gerade weil es eine freiwillige Entscheidung ist, kann sie nicht einfach dadurch ersetzt werden, dass jemand zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Das ist etwas anderes, als wenn die Gesellschaft sagt: Du hast nicht widersprochen. Also nehmen wir an, dass du einverstanden bist. Für mich geht es deshalb um mehr als medizinische Zweckmäßigkeit. Der menschliche Körper ist keine Ware und keine automatisch verfügbare Ressource. Auch nicht nach dem Tod. Auch hier setzt sich die Menschenwürde fort.

Es muss sich etwas ändern

Das bedeutet allerdings nicht, dass ich mit der heutigen Regelung zufrieden bin. Denn auch sie hat ein erhebliches Problem. Zurzeit ist der Eintrag in das Organspende-Register freiwillig. Jeder kann dort online ein Ja, ein Nein oder eine eingeschränkte Zustimmung hinterlegen und diese Entscheidung später wieder ändern. Das ist grundsätzlich gut.

Nur muss niemand eine Entscheidung treffen. Und damit verschwindet die Entscheidung nicht. Sie landet nur bei jemand anderem. Liegt keine Erklärung des Verstorbenen vor, müssen die Angehörigen zunächst versuchen, nach dessen mutmaßlichem Willen zu entscheiden. Lässt sich auch dieser nicht feststellen, müssen sie letztlich selbst entscheiden. Das heißt: Jemand hat sich zu Lebzeiten nicht entscheiden wollen. Und deshalb müssen möglicherweise Ehefrau, Ehemann, Kinder, Eltern oder Geschwister diese Entscheidung übernehmen. Nicht irgendwann, nicht nach einer langen Überlegung. Sondern in einem Krankenhaus, in einem Moment, in dem sie gerade erfahren haben, dass ein Mensch, den sie lieben, sterben wird oder bereits gestorben ist. Das ist unfair gegenüber den Angehörigen und muss dringend geändert werden.

Eine Entscheidungspflicht ist nicht einfach

Denn die heutige Regelung schützt das Recht eines Menschen, sich mit dieser unangenehmen Frage nicht beschäftigen zu müssen. Die Widerspruchslösung verbessert diese Situation nicht. Aber der Preis dafür kann sein, dass seine Angehörigen sich ausgerechnet in einem der schlimmsten Momente ihres Lebens damit beschäftigen müssen. Warum sollte das Recht, einer Entscheidung auszuweichen, schwerer wiegen als das Recht von Angehörigen, diese Entscheidung nicht für jemand anderen treffen zu müssen?

Deshalb würde ich weder bei der heutigen Regelung bleiben noch die Widerspruchslösung einführen. Ich würde einen dritten Weg wählen: eine Entscheidungspflicht. Jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch sollte verpflichtet sein, eine eigene Erklärung zur Organspende zu hinterlegen. Ja. Nein. Oder ein eingeschränktes Ja.

Die Infrastruktur für eine Entscheidungspflicht haben wir bereits

Wer möchte, könnte beispielsweise bestimmte Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen. Ein Nein müsste genauso einfach und jederzeit möglich sein wie ein Ja. Niemand dürfte deshalb schlechter behandelt werden. Niemand müsste erklären oder rechtfertigen, warum er nicht spenden möchte. Der Staat hätte und hat kein Recht darauf, ein bestimmtes Ergebnis zu verlangen. Aber er dürfte verlangen, dass überhaupt eine Entscheidung getroffen wird. Für Menschen, die nicht in der Lage sind, eine solche Entscheidung selbst zu treffen, müsste es selbstverständlich besondere Regelungen geben.

Die technische Infrastruktur existiert bereits. Wir haben ein zentrales Organspende-Register. Wir haben die Online-Ausweisfunktion. Eine Erklärung kann schon heute digital abgegeben, verändert oder widerrufen werden. Warum also nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres jeden Menschen dazu verpflichten, innerhalb einer angemessenen Frist seine Entscheidung dort zu hinterlegen? Nicht schon mit 16, wenn die allgemeine Ausweispflicht beginnt, sondern mit 18 – als Entscheidung eines Erwachsenen über den eigenen Körper.

Unabhängig der Lösung: Mehr Informationen sind nötig

Der Staat müsste vorher umfassend informieren. Er müsste erklären, was eine Organspende bedeutet, unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden dürfen, welche Möglichkeiten der Einschränkung bestehen und dass ein Nein keinerlei Nachteile hat. Dann müsste die eigentliche Entscheidung so einfach sein, dass sie innerhalb weniger Minuten getroffen und hinterlegt werden kann: online mit dem Personalausweis, über geeignete digitale Behördendienste und möglicherweise unterstützt durch Krankenkassen und Arztpraxen.

Und der Staat sollte offensiv dafür werben, Ja zu sagen. Nicht erst mit irgendwelchen Flyern bei der Ausweisbeantragung, sondern bereits in der Schule. Nicht mit schlechtem Gewissen oder moralischem Druck, sondern mit Informationen. Indem der Staat über NGOs zeigt, was Organspende tatsächlich bedeuten kann: Menschen, die dank eines Spenderherzens weiterleben. Eltern, die ihre Kinder aufwachsen sehen. Menschen, die nach Jahren der Dialyse eine neue Niere erhalten. Der Staat darf Überzeugungsarbeit leisten. Aber er darf die Zustimmung nicht einfach unterstellen.

Die Angst vor dem eigenen Tod

Und irgendwann müsste aus der Aufforderung tatsächlich eine Pflicht werden. Sonst bleibt sie nur eine weitere Broschüre, die ungelesen im Papierkorb landet. Wer nach umfassender Information, mehreren Erinnerungen und einer angemessenen Frist weiterhin keine Erklärung abgibt, sollte deshalb am Ende mit einem kleinen Ordnungsgeld belegt werden. Nicht wegen seiner Entscheidung. Wer Nein sagt, hätte seine Pflicht vollständig erfüllt.

Natürlich gibt es dagegen einen ernstzunehmenden Einwand: Manche Menschen möchten sich nicht mit ihrem eigenen Tod beschäftigen. Das verstehe ich. Tod macht Angst. Die Vorstellung, dass der eigene Körper eines Tages nach dem eigenen Tod für eine Organentnahme infrage kommen könnte, ist nicht angenehm. Gerade mit 18 erscheint der eigene Tod meistens unendlich weit entfernt. Soll der Staat wirklich verlangen dürfen, dass man sich trotzdem damit beschäftigt? Ich glaube: ja. Nicht jede Verantwortung, die wir als Erwachsene übernehmen müssen, ist angenehm.

Und vor allem verschwindet diese Verantwortung nicht dadurch, dass wir sie ignorieren. Man verschiebt sie lediglich auf andere. Wenn man sich nicht entscheide, muss möglicherweise die  Familie entscheiden. Sie muss sich dann fragen: Was hätte er gewollt? Haben wir jemals darüber gesprochen? Hätte sie ihre Organe gespendet? Entscheiden wir gerade richtig? Vielleicht müssen die Angehörigen diese Fragen beantworten, während sie gleichzeitig versuchen zu begreifen, dass ein Mensch, den sie lieben, gerade gestorben ist. Diese Last möchte ich keinem Menschen hinterlassen.

Wähle das Leben

Vielleicht gehört zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Leben deshalb auch, einige Entscheidungen über den eigenen Tod zu treffen, solange man lebt. Und bei der Organspende beschäftigen wir uns letztlich gar nicht deshalb mit dem Tod, weil der Tod das Entscheidende wäre. Sondern wegen des Lebens.

Im Devarim steht einer meiner liebsten Sätze aus der Tora:

„Wähle das Leben.“

Natürlich handelt dieser Vers nicht von moderner Transplantationsmedizin. Aber bei einer Organspende bekommt dieser uralte Gedanke eine erstaunlich konkrete Bedeutung. Ein Mensch ist gestorben – und sein Herz kann in einem anderen Menschen weiterschlagen.

Das Leben eines Menschen ist zu Ende – und durch seine Entscheidung kann eine Niere einem anderen Menschen vielleicht ein Leben ohne Dialyse ermöglichen. Ein Leben endet. Und dennoch kann durch eine zuvor getroffene Entscheidung anderes Leben weitergehen. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Menschen dazu Ja sagen.

Ich wünsche mir bessere Kampagnen, mehr Aufklärung und einen Staat, der Organspende nicht irgendwo zwischen Informationsbroschüren versteckt, sondern offensiv dafür wirbt. Aber ich möchte nicht, dass der Staat mein Schweigen zum Ja erklärt. Mein Körper wird mit meinem Tod nicht zum Allgemeingut. Meine Angehörigen sollten aber auch nicht entscheiden müssen, weil ich selbst einer unangenehmen Frage ausgewichen bin. Deshalb sollten wir nicht das Schweigen zum Ja erklären. Wir sollten das Schweigen beenden. Jeder Erwachsene sollte sich entscheiden müssen. Aber was er entscheidet, muss allein seine Sache bleiben.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert