Die Bundesregierung bringt eine Geheimdienstreform in Gang. Warum das gefährlich ist. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
Es gibt politische Debatten, die sich zuverlässig alle paar Jahre wiederholen. Die Rentenreform gehört dazu. Die Steuerreform ebenfalls. Und natürlich die Diskussion über die innere Sicherheit. Denn nichts altert in der Politik so schnell wie die Antwort auf die Frage: „Wer darf eigentlich was überwachen?“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat nun einen Vorschlag vorgelegt, der die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik grundlegend verändern könnte. Nachrichtendienste sollen deutlich mehr Befugnisse erhalten. Sie sollen nicht mehr nur beobachten, sammeln und auswerten, sondern in bestimmten Fällen auch selbst aktiv eingreifen können. Mein Name ist Bond, Hans Bond.
Der Minister spricht von einer Sicherheitsrevolution.
Bei dem Wort „Revolution“ wird der deutsche Jurist allerdings nervös. Der deutsche Verfassungsjurist bekommt sogar leichtes Herzrasen. Denn Revolutionen enden selten mit einem geordneten Aktenvermerk, sondern häufig in einer undemokratischen Sackgasse.
Eine historische Lektion namens Gestapo
Um die Aufregung zu verstehen, muss man ein wenig in der Geschichte zurückblättern.
Nach dem Ende des Nationalsozialismus waren sich die Alliierten in einem Punkt bemerkenswert einig: Geheimdienste und Polizei sollten in Deutschland niemals wieder zu einer einzigen Macht zusammenwachsen. Die Erfahrung mit der Gestapo hatte gezeigt, wie gefährlich es werden kann, wenn eine Behörde gleichzeitig Informationen sammelt, Menschen überwacht, Wohnungen durchsucht, Personen verhaftet und politische Gegner verfolgt.
Die Lehre daraus war ebenso einfach wie einprägsam:
Der Nachrichtendienst sammelt Informationen.
Die Polizei greift ein.
Der eine schaut.
Die andere handelt.
Man könnte auch sagen: Der Nachrichtendienst sitzt auf der Tribüne und beobachtet das Spiel. Die Polizei läuft auf den Platz und spielt.
Dass beide dieselbe Sprache sprechen und gelegentlich miteinander kommunizieren, war nie das Problem. Problematisch wird es erst dann, wenn der Zuschauer plötzlich das Trikot überzieht und selbst zum Stürmer wird.
Das deutsche Misstrauen ist kein Zufall
Natürlich gibt es Nachrichtendienste auch in anderen Demokratien.
Allerdings haben die USA eine andere historische Erfahrung als Deutschland. Großbritannien ebenfalls. Während andere Staaten ihre Geheimdienste als notwendige Instrumente staatlicher Sicherheit betrachteten, entwickelte die Bundesrepublik nach 1945 beinahe ein institutionelles Misstrauen gegenüber allzu mächtigen Sicherheitsbehörden.
Das sogenannte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist deshalb kein bürokratischer Zufall, sondern eine direkte Folge dunkler deutscher Geschichte.
Es gibt eine organisatorische Trennung. Es gibt eine funktionelle Trennung. Es gibt unterschiedliche Befugnisse und unterschiedliche Kontrollmechanismen. Kurz gesagt: Der Geheimdienst soll eben keine Polizei sein.
Das kleine verfassungsrechtliche Problem
Nun könnte man natürlich sagen: Was soll’s? Die Zeiten haben sich geändert. Und tatsächlich hat Alexander Dobrindt mit seiner Analyse keineswegs völlig unrecht. Cyberangriffe gab es 1949 nicht. Hybride Kriegsführung war damals ebenfalls kein Thema. Drohnen, digitale Sabotage, verschlüsselte Kommunikation und staatlich gesteuerte Hackerangriffe standen nicht auf der Tagesordnung des Parlamentarischen Rates. Die Sicherheitsbehörden stehen heute vor Herausforderungen, die sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht einmal ansatzweise vorstellen konnten.
Das Problem beginnt allerdings an einer ganz anderen Stelle.
Regelungen, die den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermöglichen, unterliegen hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen. Aus den Grundrechten folgt ein informationelles Trennungsprinzip, das diesen Austausch nur ausnahmsweise zulässt.
Die Logik dahinter ist bestechend.
Wer lediglich Informationen sammelt, darf unter Umständen früher tätig werden als jemand, der unmittelbar Zwang ausübt. Sobald ein Nachrichtendienst aber selbst aktiv eingreift, verändert sich die verfassungsrechtliche Gleichung.
Wer gleichzeitig beobachten und handeln darf, vereint plötzlich zwei Funktionen, die nach dem historischen Willen der Bundesrepublik gerade dauerhaft getrennt bleiben sollten.
Juristen nennen das einen Paradigmenwechsel. Historiker nennen es eine schlechte Idee.
Innenminister nennen es eine Reform.
Willkommen in der Grauzone
Natürlich fordert niemand die Rückkehr der Gestapo. Diese Gleichsetzung wäre historisch falsch und politisch unerquicklich.
Aber genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick. Wenn der Verfassungsschutz künftig Computer infiltrieren, verschlüsselte Kommunikation überwachen oder digitale Angriffe eigenständig abwehren darf, stellt sich zwangsläufig die Frage, wo die Grenze zur klassischen Polizeiarbeit verläuft. Vielleicht lautet die Antwort, es gibt diese Grenze gar nicht mehr.
Vielleicht entsteht eine neue Sicherheitsbehörde, die weder klassische Polizei noch klassischer Nachrichtendienst ist. Vielleicht ist das sogar notwendig. Vielleicht aber auch nicht.
Juristen lieben solche Sätze., denn sie eröffnen unendlich viele Möglichkeiten, ohne sich endgültig festlegen zu müssen.
Der Rechtsstaat lebt vom Misstrauen
Der Rechtsstaat zeichnet sich nämlich nicht dadurch aus, dass er seinen Behörden blind vertraut.
Er zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass er ihnen misstraut. Deshalb gibt es Gewaltenteilung.
Deshalb gibt es Richtervorbehalte. Deshalb gibt es parlamentarische Kontrolle.
Und deshalb gibt es halt auch das Trennungsgebot.
Nicht weil Polizisten oder Geheimdienstmitarbeiter grundsätzlich verdächtig wären, sondern weil Macht immer die unangenehme Eigenschaft besitzt, sich auszudehnen und zu verselbständigen.
Sie tut das übrigens völlig unabhängig von der jeweiligen Parteizugehörigkeit des Innenministers.
Die wichtigste Frage ist noch unbeantwortet
Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob Deutschland leistungsfähige Nachrichtendienste braucht.
Natürlich braucht es sie. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie viel historische Vorsicht wir bereit sind aufzugeben, um auf neue Bedrohungen zu reagieren. Denn die Geschichte hat uns eines gelehrt:
Eine Demokratie verliert ihre Freiheit selten mit einem großen Knall. Meistens geschieht das in kleinen, gut gemeinten Schritten. Und fast immer mit dem beruhigenden Hinweis, dass man sich selbstverständlich weiterhin auf dem Boden des Rechtsstaats bewege. Und dem großen Versprechen, dem „normalen“ Bürger drohe ja gar kein Ungemach, es gehe doch nur um die bösen Buben.
Bis irgendwann jemand feststellt, dass die Tribüne plötzlich leer ist. Weil die Zuschauer inzwischen alle auf dem Spielfeld stehen.











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