Eine Kolumne über Landesverrat, Geheimnisse, Geschäftsmodelle und die erstaunliche Karriere eines Topspions von Heinrich Schmitz
Es gibt Berufe, in denen man sein Wissen zu Geld machen darf. Unternehmensberater zum Beispiel. Da wird aus Erfahrung Expertise, aus Expertise eine Präsentation und aus der Präsentation eine Rechnung, bei der dem Kunden vor Staunen die Geheimnisse seiner eigenen Bilanz entgleiten.
Wissen als Währung
Und dann gibt es den Beruf des Geheimdienstlers. Auch dort ist Wissen die wichtigste Währung. Allerdings mit dem kleinen Unterschied, dass nicht alles, was sich zu Geld machen lässt, auch verkauft werden darf. Schon gar nicht, wenn es sich um die Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes handelt. Staatsgeheimnisse sind schließlich keine Restposten aus dem Bürobedarf, die man nach dem Ausscheiden aus dem Dienst günstig an gute Bekannte weiterreicht.
Wie schnell aus dienstlicher Erfahrung ein Fall für den Generalbundesanwalt werden kann, führt uns gerade der Fall August Hanning vor Augen, des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Die Vorwürfe sind von jener Sorte, bei der selbst ein erfahrener Geheimdienstler lieber zweimal nachfragt, ob die Nachricht wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Gute Beziehungen
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll Hanning über Jahre hinweg von einem früheren Mitarbeiter geheime Informationen aus dem BND erhalten haben – gegen Bezahlung. Von annähernd 2.000 Dokumenten ist die Rede. In mindestens einem Fall soll er daraus eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt haben. Ob diese Analyse ihren vorgesehenen Empfänger tatsächlich erreichte, ist nach Angaben der Ermittler bislang ungeklärt. Hanning bestreitet, Informationen zum Nachteil Deutschlands und gegen Bezahlung weitergegeben zu haben. Es gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung.
Das ist, wohlgemerkt, der Stand des Vorwurfs, nicht das fertige Urteil. Aber schon die Dimension des Verdachts wirft die Frage auf, was genau man eigentlich unter Landesverrat versteht und warum das Wort klingt, als stamme es aus einem historischen Spionageoman, während der mutmaßliche Tatort mitten in der modernen Beratungswirtschaft liegt?
Landesverrat ist kein besonders unfreundlicher Kommentar über die Bundesregierung. Auch nicht das Weiterreichen eines peinlichen Kabinettsfotos an die Presse oder die Veröffentlichung einer schlecht formulierten Ministerrede. § 94 des Strafgesetzbuches meint es deutlich ernster:
§ 94 Landesverrat
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
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einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder- 2.
sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
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eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder- 2.
durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Es geht um Staatsgeheimnisse, deren Offenbarung gegenüber einer fremden Macht oder der Öffentlichkeit die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit Deutschlands begründen kann. Hinzukommen müssen die gesetzlich geforderten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Absicht, Deutschland zu schädigen oder eine fremde Macht zu begünstigen.
Es reicht also nicht, mit Putin Geburtstag zu feiern.
Drastische Strafen
Das ist also keine juristische Auffangwanne für jede Form politischer Indiskretion. Landesverrat ist ein schwerer Straftatbestand, und seine Voraussetzungen müssen ganz konkret nachgewiesen werden. Wer ihn erfüllt, muss mit drastischen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Die Personalie
Die Pointe am Fall Hanning liegt deshalb nicht allein im möglichen Geheimnisverrat. Sie liegt in der Personalie. Ein früherer Präsident des BND, also ein Mann, der wie kaum ein anderer wissen müsste, weshalb Geheimnisse geheim bleiben sollen, steht im Verdacht, genau diese Grenze überschritten zu haben.
Das istin etwa so, als würde der ehemalige Chef der Feuerwehr verdächtigt, nach Dienstschluss gegen Honorar Brandbeschleuniger und Zündhölzer zu verteilen. Oder als eröffnete der frühere Leiter einer Bankfiliale eine Beratungsfirma für besonders kreative Tresoröffnungen und die Abschaltung der Alarmvorrichtungen. Die berufliche Vergangenheit wäre dabei nicht unbedingt das Problem. Die Frage wäre, ob man die Kenntnisse und Zugänge aus dieser Vergangenheit auf eine Weise nutzt, die dem früheren Auftrag eklatant widerspricht.
Denn natürlich dürfen ehemalige Geheimdienstmitarbeiter auch nach ihrer Pensionierung arbeiten. Niemand verlangt, dass ein früherer BND-Präsident sein restliches Leben damit verbringt, Kreuzworträtsel zu lösen und bei jeder Frage nach Russland nervös den Raum zu verlassen. Erfahrung ist ein Wirtschaftsgut. Kontakte sind wertvoll. Wissen über internationale Politik ist nicht automatisch geheim, nur weil es einmal in einem Gebäude gesammelt wurde, dessen Besucher ihre Mobiltelefone abgeben müssen.
Die Grenze
Aber zwischen Erfahrung und Geheimnis verläuft eine Grenze. Und diese Grenze ist nicht deshalb aufgehoben, weil der Dienstausweis längst zurückgegeben wurde und die Visitenkarte nun den Titel „Senior Advisor“ trägt. Gerade die Beratungsbranche lebt davon, dass Menschen etwas wissen, was andere nicht wissen. Das ist ihr Geschäftsmodell. Im Idealfall handelt es sich um öffentlich zugängliche Informationen, fachliche Kompetenz und kluge Schlussfolgerungen. Im problematischen Fall wird aus dem Wissensvorsprung ein Zugangsvorsprung und aus dem Zugangsvorsprung womöglich ein Geschäft mit Informationen, die dem Staat anvertraut wurden.
Man könnte das die Schattenseite des Drehtüreffekts nennen: Wer jahrelang in den höchsten Etagen der Macht gearbeitet hat, verlässt das Gebäude, nimmt aber sein Netzwerk mit. Das ist nicht grundsätzlich verwerflich. Es wird dann heikel, wenn nicht mehr nur die Erfahrung verkauft wird, sondern möglicherweise auch das, was der Betreffende gerade nicht verkaufen darf.
Vertrauen vs Kontrolle
Der Fall wirft deshalb auch eine unbequeme institutionelle Frage auf. Wenn ein früherer Behördenchef und ein langjähriger Mitarbeiter tatsächlich über Jahre hinweg ein solches System betrieben haben sollten, wäre das nicht nur eine Geschichte über individuelles Fehlverhalten. Es wäre auch eine Geschichte über Kontrollen, Zugriffsrechte und die Frage, ob Vertrauen in einer Behörde manchmal zu lange als Ersatz für Kontrolle dient.
Geheimdienste müssen Menschen vertrauen. Ohne Vertrauen könnten sie kaum arbeiten. Doch Vertrauen ist kein Sicherheitskonzept, das man einmal beschließt und dann bis zur Pensionierung unverändert laufen lässt. Auch die sorgfältigste Sicherheitsarchitektur kann daran scheitern, dass jemand mit den richtigen Zugriffsrechten die falschen Absichten verfolgt. Die Zahl von annähernd 2.000 mutmaßlich weitergereichten Dokumenten macht jedenfalls deutlich, wie ernst die Ermittler den Verdacht nehmen. Das ist schon eine Menge Holz.
Ohne Trenchcoat
Und dann wäre da noch die besonders moderne Ironie, dass ein Geheimnis heute nicht mehr in einem Aktenschrank verschwinden muss, um gefährlich zu werden. Es kann digital vervielfältigt, in eine Analyse verwandelt, in eine Beratungsleistung eingepreist und über berufliche Kontakte weitergereicht werden. Der alte Spion im Trenchcoat hat längst ausgedient. An seine Stelle tritt der gut vernetzte Experte mit gepflegtem Lebenslauf und professionellem Rechnungslayout. Der Unterschied zwischen beiden ist allerdings geringer, als es die Garderobe vermuten lässt.
Was folgt daraus? Sicher nicht, dass jeder ehemalige Geheimdienstler unter Generalverdacht gestellt werden sollte. Ebenso wenig reicht es, nach einem Skandal empört auf die bestehenden Regeln zu zeigen und anschließend zur Tagesordnung überzugehen. Es braucht klare Grenzen für den Umgang mit vertraulichen Informationen, wirksame Kontrollen und gegebenenfalls strengere Regeln für Tätigkeiten, bei denen ehemalige Amtsträger ihr früheres Insiderwissen wirtschaftlich verwerten. Über solche Grenzen lässt sich diskutieren, ohne gleich jede private Berufstätigkeit ehemaliger Staatsbediensteter zu verdächtigen.
Empörung ersetzt keine Beweisaufnahme
Der Rechtsstaat muss dabei zwei Dinge gleichzeitig schaffen, er muss seine Geheimnisse schützen und den Beschuldigten gleichzeitig ein faires Verfahren garantieren. Gerade bei einem so schwerwiegenden Vorwurf darf die öffentliche Empörung nicht die Beweisaufnahme ersetzen. Ein dringender Tatverdacht ist kein Schuldspruch. Und ein früherer Spitzenbeamter ist nicht deshalb schuldig, weil die Geschichte besonders spektakulär klingt und geile Schlagzeilen bringt..
Aber wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre die Sache mehr als ein persönlicher Absturz. Dann hätte jemand, der den Schutz staatlicher Geheimnisse von Berufs wegen verkörperte, diesen Schutz möglicherweise zum eigenen Geschäftsrisiko erklärt, mit Deutschland als unfreiwilligem Geschäftspartner. Landesverrat ist keine Frage patriotischer Sonntagsreden. Sondern eine sehr praktische Angelegenheit.
Wem gehört das Wissen, das man im Staatsdienst erworben hat?
Die Antwort ist theoretisch einfach. Die Erfahrung gehört dem Menschen., das Staatsgeheimnis gehört aber nicht auf seine private Preisliste. Und wer beides verwechselt, sollte sich nicht wundern, wenn der nächste Geschäftstermin beim Generalbundesanwalt stattfindet und für den Test des Lebens Unterkunft und Verpflegung anders gesichert werden als gedacht. .











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