Der Mann mit dem Hut

 

Maik G, ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen, ist in dieser Woche durch einen Bericht des ZDF-Magazins frontal 21 bekannt geworden wie ein schwarz-rot-goldener Hund.

Den Unterhaltungswert seiner Aktion am Rande der Anti-Merkel-Demonstration ist von professionellen Satiremagazinen kaum zu toppen. Vielleicht stürmt er mit seinem Hit „Das dürfen sie nicht“ bald die Charts.  Jura-Examenskandidaten müssen sich angesichts der bunten Vielfalt der enthaltenen Rechtsprobleme in den nächsten Wochen auf spannende mündliche Prüfungen vorbereiten. Hier ein paar Anregungen, mit welchen Themen man sich intensiver befassen sollte.

Urheberrecht

„Das dürfen Sie nicht.“ ruft Maik G mit empörter, hitverdächtiger Stimme und meint damit ein ZDF-Fernsehteam, das ihn im Anmarsch auf die Demo zunächst von weitem gefilmt hatte. „Sie haben eine Straftat begangen“- Stimmt das?

Man muss hier zwei Dinge auseinanderhalten. Zum einen das Filmen als solches und zum anderen eine spätere Veröffentlichung.

Gemäß § 201a StGB ist in bestimmten Fällen bereits das Filmen (Herstellen einer Bildaufnahme) einer Person unter Strafe gestellt.

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

2.

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

3.

eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

4.

eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.

herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

2.

sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

Niemand soll in seinem persönlichen Lebensbereich oder in einer entwürdigenden Situation in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich ertragen müssen, auch nur gefilmt zu werden. Im öffentlichen Raum wie hier spielt diese Vorschrift keine Rolle, sofern der Gefilmte nicht hilflos ist. Das freiwillige Aufsetzen eines hässlichen Hutes macht eine Person zwar zum optischen Vollidioten, entwürdigt diese aber nicht und macht sie auch nicht hilflos. Maik G irrte also, wenn er meinte, das ZDF-Team dürfe ihn bei dem Anmarsch auf die Demo nicht filmen.

Das bedeutet nun aber nicht zwingend, dass solche legal gemachten Aufnahmen dann auch später in jedem Fall veröffentlicht werden dürfen.

Hier hilft ein Blick in das Kunsturheberrechtsgesetz.

Der Grundsatz des § 22 KUG lautet:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Aber, von diesem Grundsatz gibt es verschiedene Ausnahmen.

In § 23 Abs. 1 KUG heißt es:

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Danach wäre also eine Veröffentlichung völlig okay, da es hier um die Berichterstattung über eine Pegida-Demo gehen sollte, bevor Maik G die Aufnahmen zu einer Aufsehen erregenden Onemanshow umfunktionierte. . Aber wenn es so einfach wäre, wäre es ja nicht Jura, denn die Ausnahme von der Ausnahme, die von der Presse gerne mal „vergessen“ wird, steht in Abs. 2.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Gar nicht so einfach. Nachdem nun bekannt wurde, dass Maik G nicht einfach nur ein Mann mit einem lustigen Hut, sondern ein angestellter Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen mit Zugang zu allen in der EDV enthaltenen Ermittlungsverfahren ist, kann man schon sein Interesse daran verstehen, dass seine Vorgesetzten ihn nicht neben René Seyfried stehen sehen sollen oder aber dass seine Pegida-Freunde nicht erfahren sollen, dass er beim LKA arbeitet und ihn für einen Spitzel halten. Allerdings wäre das vermutlich alles gar nicht passiert, wenn Maik G nicht von sich aus auf das Kamerateam zugegangen wäre und diesem erzählt hätte, es begehe eine Straftat. Unterm Strich dürfte das Interesses der Öffentlichkeit an diesem Vorgang die persönlichen Interessen von Maik G überwiegen. Aber je nachdem bei welchem Gericht man landet, könnte das auch ganz anders gesehen werden.

Polizeirecht

Nachdem Maik G die Beamten kontaktiert hat, überprüften diese die Presseausweise der beteiligten Journalisten in slow motion und nahmen deren Personalien. Kann bzw. muss man machen, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Allerdings hätten die Beamten auch wissen können, dass das bloße Filmen im öffetnlichen Raum gar nicht strafbar sein kann und das dem Anzeigeerstatter erklären können. Anderseits sind das keine Rechtskundelehrer. Glaubt man der Presse, wurden die Personalien des Anzeigeerstatters selbst allerdings gar nicht aufgenommen, was natürlich angesichts der Akribie, mit der die Beamten sich den Papieren der Reporter gewidmet haben, ungewöhnlich bis seltsam erscheint. Kann natürlich sein, dass sich Maik G als Quasikollege geoutet und seinen Dienstausweis vorgelegt hat – aber das ist reine Spekulation. Kann auch sein, dass die Beamten annahmen, der Anzeigeerstatter wolle später gar nicht mehr in Erscheinung treten oder was auch immer sie gedacht haben mögen.

Warum der ganze Zirkus 45 Minuten dauern musste, ist allerdings nicht zu erklären. Ein direkter Gesetzesverstoß wird nicht nachweisbar sein. Bloße Sympathie für einen Pegidaanhänger ist ebensowenig strafbar, wie eine latente Antipathie gegen die Presse. Am Freitag entschuldigte sich der Polizeichef immerhin für das Verhalten seiner Beamten und sang das hohe Lied der Pressefreiheit. Vielleicht wäre noch eine Runde Kunsturheberrechtskunde für die Beamten angezeigt.

Arbeitsrecht

Maik Gs Teilnahme an einer Pegidademonstration ist alleine kein Kündigungsgrund. Zum einen ist er kein Beamter und daher nicht zu einer besonderen Verfassungstreue verpflichtet, zum anderen ist die Teilnahme an einer nicht verbotenen Demonstration einer noch nicht verbotenen Organisation von der persönlichen Freiheit des Bürgers abgedeckt und damit zunächst einmal seine Privatsache.

Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gelten für jedermann und auch Meinungen die sich gegen die staatliche Ordnung richten werden von dieser staatlichen Ordnung geschützt. Klingt verrückt, ist aber so.

Dass Maik G durch sein skurriles Verhalten eine Straftat begangen haben könnte, ist nicht ersichtlich. Zwar har er die Reporter einer Straftat beschuldigt, die gar keine war, aber der Verdacht einer falschen Verdächtigung liegt ersichtlich nicht vor, da er offenbar ernsthaft davon ausging, dass das Verhalten der Journalisten strafbar sei. Im Hinblick auf eine denkbare Nötigung ist der Sachverhalt ebenfalls recht dünn.

Dass Maik G beim sächsichen LKA beschäftigt ist und in seiner Position Zugriff auf sensible Daten hat, kann einem zwar Angst machen, aus seinem Verhalten und einer Sympathie für Pegida lässt sich aber nicht zwingend der Schluss ziehen, dass er außer einer Neigung für absurde Kopfbedeckungen und rechtradikale politische Positionen noch sonstige Neigungen hat, die auf einen Missbrauch seiner beruflichen Möglichkeiten schließen lassen.

Allerdings sollte der Arbeitgeber sich seinen Hütchenmaik vielleicht einmal genauer ansehen, insbesondere darauf, ob dieser sich auch Informationen beschafft hat, die er zu Ausübung seiner Arbeit nicht benötigte und die dann irgendwie bei anderen gelandet sein könnten. Für eine solche Überprüfung bietet das sächsiche Sicherheitsüberprüfungsgesetz eine rechtliche Grundlage.

§ 5

Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

(1) Ein Sicherheitsrisiko im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte

1.

Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit,

2.

eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder

3.

Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung

begründen. Ein Sicherheitsrisiko im Sinne des Satzes 1 kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu anderen Personen, insbesondere zum Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, vorliegen.

(2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt

Ich sage es mal so: Persönlich kann ich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung bei so einem Verhalten nicht abstreiten.

Unmittelbare arbeitsrechtliche Folgen sind für Maik G zur Zeit aber nicht zu befürchten.

Fragen über Fragen

Rechtlich ist der ganze Vorgang also recht vielfältig, allerdings nicht besonders ergiebig im Hinblick auf irgendwelche Konsequenzen gegen die Beteiligten. Politisch dürfte hier aber erheblicher Handlungsbedarf sein. Auch ganz ohne Sachsenbashing wird man feststellen dürfen, dass hier ein merkwürdiges Verständnis der sächsichen Polizeibeamten für die Pressefreiheit aufgezeigt wurde, das auch in anderen Fällen bereits von Journalisten bereits angemerkt wurde.

Dass ein Pegidaanhänger im LKA arbeitet, ist zwar nicht verboten, es lässt aber die Befürchtung wachsen, dass auch andere Polizeibeamten mit dieser Organisation und ihren Zielen übereinstimmen könnten. Es würde mich schon interessieren, ob der Freund und Helfer sich als Freund und Kamerad von Rechtradikalen entpuppt. Können dann Pressevertreter überhaupt noch darauf vertrauen, von der Polizei geschützt zu werden oder muss man befürchten, dass alle gerade mal pinkeln waren, als der Mob die Presse vermöbelt hat? Warum stellt sich der Ministerpräsident hinter das Verhalten der Polizeibeamten und ruft diese nicht – wie die Kanzlerin – dazu auf, die Pressefreiheit zu achten? Waren die politischen Einstellungen von Maik G dem LKA bekannt und wurde er trotz oder vielleicht sogar wegen dieser Einstellungen eingestellt? Mich gruselt es bei der Vorstellung, dass bei der Polizei derartiges Gedankengut weiter verbreitet sein könnte und eine Wendtlerisierung der Polizei bereits Realität sein könnte.

36 comments
Jerry Cotton

… ein ‚banaler Vorgang in Sachsen, ausgelöst durch einen Mann mit Bundesfarbentopfhut, wirft zahlreiche Rechtsfragen auf.‘ Mehr als das. Ich unterstelle darüber hinaus Inszenierung.

Ein ‚Mann mit Bundesfarbentopfhut‘ ist den Wahrheitsmedien Anlass genug über einen 51-jährigen Hausarzt in Offenburg, der zeitnah zur ‚Dresdner-Debatte‘ von einem somalischen ‚Asylbewerber‘ – ein ‚Merkel-Gast‘, eine Personengruppe die von den Sozialisten, warum auch immer, gern als Schutzsuchende bezeichnet wird – weil nicht relevant nicht zu berichten.

O-Ton Dr. Kai Gniffke, eine Figur des mit Zwangsgebühren finanzierten betriebenen Staatsfunk der ‚BRD‘: ‚Wir berichten in der Tagesschau über Dinge von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz. Dinge, die für die Mehrzahl der rund 83 Millionen Deutschen von Bedeutung sind.‘ … Verbrechen/Tötung/Mord von ‚Schutzsuchenden‘ an Deutschen gehört halt nicht dazu.

… die Ex-FDJ-Sekretärin Merkel zur Dresden-Debatte: ‚Jeder Demonstrant ist Objekt der Pressefreiheit‘

Wiki schreibt: ‚Objektifizierung ist das Behandeln von Menschen oder Tieren durch Menschen als Objekt bzw. Sache oder Ding (Entmenschlichung), wodurch die Würde als Mensch oder Tier beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden kann. Sie kommt in vielen Bereichen mit asymmetrischen Machtverhältnissen vor. Beispiele hierfür sind Sklaverei, Medizin, Tierversuche, Wirtschaft, Geschlechterverhältnis oder Sexualität.‘

… no comment.

    Fred Groeger

    Wenn ich dir jetzt sage, dass du dich mit deinen rechtsradikalen Verschwörungstheorien verpissen solltest, kommst du dann wieder Mit deinem „Phil Decker“-Account, um weiter zu schwurbeln, „Jerry Cotton“?

    Es geht hier nicht um deine wirren Phantasien und was du aus „Wikipedia“-Erkenntnissen falsch zusammenzimmerst.

    Lies die Kolumne nochmal: Es geht um das KunstUrhG, Polizeirecht und Arbeitsrecht.

      Fritz Gessler

      na, so unrecht sind die vermutungen von jerry cotton aber auch wieder nicht. sonst wäre der ganze vorfall doch sang- und klanglos in den polizeiakten verschwunden. und die empörten journalisten hätten sich noch im büro eine standpauke vom zuständigen oberhäuptling eingehandelt, oder?
      sauregurkenzeit hin- oder her

        Fred Groeger

        Ihr Kommentar ergibt überhaupt keinen Sinn, Fritz Gessler.

        Wenn die Polizei ein Kamerateam behindert, nachdem dieses von einem wirren Deutschlandhut-Pöbler und seinen Kumpels angegangen wurde, ist es doch wohl nachvollziehbar, dass die Jounalisten den Vorfall anprangern und er als Skandal groß rauskommt.

        Und was Jerry daraus macht ergibt noch weniger Sinn, denn er schreibt in seinem Alu-Hut-Kommentar vonTagesnachrichten der Tagesschau, während das Drehteam für Frontal 21, einem Magazin, ein Bericht von der Demonstration drehen sollte und wollte.

        Gibt es sonst noch irgendwelche Theorien jenseits einer anzunehmenden Medienkompetenz?

      Jerry Cotton

      @F.G.

      … he, he, der Ex-OGefr d. Panzergrenadiere, Fred Groeger, hat Ausgang.

      Und so nebenbei: Unterstellung ist Unterstellung, Verschwörungstheorie ist Verschwörungstheorie. Es gibt keine ‚rechtsradikalen Verschwörungstheorien‘. Es mag Verschwörungen, gegen was und wen auch immer, geben. Dazu sind (liberale) Sozialisten, ‚rinks‘ wie ‚lechts‘, allerdings viel zu doof.

        Fred Groeger

        „Jerry Cotton“…wenn du nicht mal kapierst, dass den „Tagesschau“-Blabla nichts mit dem Bericht eines Fernsehteams zu tun hat, dass extra für das MAGAZIN FRONTAL 21 von einer Demonstration einen Beitrag drehen sollte, dann bist du eben das, was manche Leute einfach bloß „bekloppt“ nennen.

        Du jammerst hier wieder weil eine 15-Minuten-Nachrichtensendung namens Tagesschau schon aus Zeitnot aussortieren muss, was von Interesse ist, aber verstehst nicht, dass ein Magazin seine Themenbeiträge anders auswählst?

        Echt, Jerry Cotton. Kauf dir einen Alu-Hut und eine Tüte Logik.

          Jerry Cotton

          F.G.. ‚Du jammerst hier wieder weil eine 15-Minuten-Nachrichtensendung namens Tagesschau schon aus Zeitnot aussortieren muss, was von Interesse ist, … ‚

          … du schreibst es, Fred Groeger, … Verbrechen/Tötung/Mord von ‚Schutzsuchenden‘ an Deutschen wird aus Zeitnot [sic!] aussortiert – obwohl von Interesse.

          Deutsche – Merkel spricht von ‚diejenigen, die schon länger hier leben‘ – hat es halt nicht zu interessieren, wenn, wieder Merkel, die ‚die neu dazugekommen sind‘, ein Somalier, zum Beispiel, mit einer tödlichen Messerattacke einen Hausarzt darnieder streckt.

          Da kömmt der Firlefanz um einen ‚Mann mit Bundesfarbentopfhut‘ gerade recht. Das empört die gesamte sozialistische Kamarilla der ‚BRD‘ mehr, als Mord an Deutschen.

          Fred Groeger

          „Jerry Cotton“, die Tagesschau berichtet auch nicht über diverse andere regionale Mord-oder Totschlagsdelikte. Es gibt auch ganz viele Tötungsdelikte mit deutschen Tätern, die dich aber ja sowieso nicht interessieren, über die nichts in der Tagesschau kam.

          Ich wüsste jetzt auch nicht, warum die Tagesschau jetzt auch anfangen sollte, sich auf diesen und jenen nicht Fall einzuschießen, nur weil der kleine Jerry von „Der Flüchtling ist der Täter!!1!“ eine Errektion bekommt.

          Fred Groeger

          Achso: Darum gehts übrigens immer noch nicht thematisch in der Kolumne.

          Darüber müsstest du eigentlich mal mit deinem Frisör sprechen, „Jerry Cotton“.

          Jerry Cotton

          … nun, Fred, es ist ja nicht so, dass … Verbrechen/Tötung/Mord von ‚Schutzsuchenden‘ und anderen an Deutschen, trotz Aufreger ‚Mann mit Bundesfarbentopfhut‘, noch verheimlicht oder vertuscht werden kann. Insoweit habt ihr Sozialisten, die Soziaaal-‚Demokratie‘ derweil bei 16,5 Prozent, fertig. Der ‚Payback‘ wird kommen: https://bit.ly/2Mzt824

          Fred Groeger

          Hat dich heute auch schon ein Migrant umgebracht, „Jerry Cotton“?

          Nicht dass du schon hirntot bist und es bloß noch nicht gemerkt hast.

          Ich bin ernsthaft um dich besorgt und so.

          Hat aber immer noch nichts mit der Kolumne zu tun, die du eigentlich kommentieren willst, wenn du denn mal Thematik und Inhalt verstanden hast, ne?

          Jerry Cotton

          @F.G.

          … mhm, in (nahezu) jedem thread wünscht du dir meinen Tod. Tiefer, Fred Groeger, kannst du nicht mehr sinken.

          Fred Groeger

          Also abgesehen vom Inhalt der Kolumne, verstehst du offensichtlich auch einfache Sätze nicht, „Jerry Cotton“?

          Ich habe dich nur gefragt sehr besorgt gefragt, ob dich heute schon ein Migrant umgebracht hat.

          Wo liest du da einen Todeswunsch dir gegenüber?

          Doch schon hirntot?

    Dr. Irmela Nagel

    Ich sehe hier nur, dass der behütete Pöbler vom LKA sich offensichtlich das falsche Kamerateam ausgewählt hat, das weitgehend weitergefilmt hat und dann auch noch dokumentieren konnte, dass die Polizisten selbst keine Ahnung hatten, weshalb sie auf Marks G.s Befehl das Filmen einstellen soll. Und der sog. Gutachter hat gezeigt, dass er von Demonstrationsrecht und Pressefreiheit nicht den Hauch einer Ahnung hat. Wenn sowas für die Justiz tragbar ist, dann gute Nacht.

Fritz Gessler

na, nach den neuen DSVO-regeln – die zwar berufsjournalisen/fotografen vom strikten datenschutz ausnehmen, aber wohl bewusst so schwammig gehalten sind, um von fall zu fall und nach lust&laune des gerichtes entscheiden zu können (rechtsstaat, schau oba!:) – hat der LKA-pegidist durchaus recht mit seinem ‚das dürfen sie nicht!‘

und hat da durchaus eine lange reihe nicht nur neo-nazistischer, sondern auch links-autonomer anti-fotografen hinter sich, die ja auch gleich mit faust&knüppel auf unliebsame presseleute losgingen. wie ja überhaupt die feindschaft gegenüber der etablierten lüg/ck/enpresse erbteil der linken (‚enteignet springer!‘ – schon vergessen, genossen?:) ist.

Fritz Gessler

wo bleibt mein comment? pressefreiheit, die ihr meint?

    Fritz Gessler

    guck an, solche texte erscheinen umgehend… eine 5zeilen-kritik an der DSVO muss aber erst den zensur-bot durchlaufen? :))
    dabei hab ich gar nix anderes gesagt als ‚gemäss neuer DSVO hätte der pegidist recht… und seinen hass auf maistream-journalisten teilt er nicht nur mir rechtsrechten sondern auch linkslinken, die sich auch nicht gern fotografieren lassen‘

Ronald Schubert

Sachsen eben. Da lebten immer schon die etwas Rückständigen und in der DDR war das auch gewollt, weil sie dort das Personal für SED, Volkspolizei, Stasi und Grenztruppen rekrutierten. Die Pegida ist auch nicht ohne Grund dort entstanden…

    Jerry Cotton

    … ich hab‘ nix gegen Wessis, auch nix gegen Bekloppte, aaaber:

    1. Pegida ist für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und politisch oder religiös Verfolgten. Das ist Menschenpflicht!

    2. Pegida ist für die Aufnahme des Rechtes auf und die Pflicht zur Integration ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (bis jetzt ist da nur ein Recht auf Asyl verankert)!

    3. Pegida ist für dezentrale Unterbringung der Kriegsflüchtlinge und Verfolgten, anstatt in teilweise menschenunwürdigen Heimen.

    4. Pegida ist für einen gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge und eine gerechte Verteilung auf die Schultern aller EU-Mitgliedsstaaten! (Zentrale Erfassungsbehörde für Flüchtlinge, welche dann ähnlich dem innerdeutschen, Königsteiner Schlüssel die Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt)

    5. Pegida ist für eine Senkung des Betreuungsschlüssels für Asylsuchende (Anzahl Flüchtlinge je Sozialarbeiter/Betreuer – derzeit ca. 200:1, faktisch keine Betreuung der teils traumatisierten Menschen)

    6. Pegida ist für ein Asylantragsverfahren in Anlehnung an das holländische bzw. Schweizer Modell und bis zur Einführung dessen, für eine Aufstockung der Mittel für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) um die Verfahrensdauer der Antragstellung und Bearbeitung massiv zu kürzen und eine schnellere Integration zu ermöglichen!

    7. Pegida ist für die Aufstockung der Mittel für die Polizei und gegen den Stellenabbau bei selbiger!

    8. Pegida ist für die Ausschöpfung und Umsetzung der vorhandenen Gesetze zum Thema Asyl und Abschiebung!

    9. Pegida ist für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber straffällig gewordenen Asylbewerbern und Migranten!

    … weiter auf Focus: https://bit.ly/2PEzewk

    Wer Merkel wählt, wählt Faschismus: Mussolini definierte Faschismus als ‚Verschmelzung von Großkapital und Staat‘ … danach wäre die EU im jetzigen Zustand, als ‚Entartung‘ europäischer Demokratien – Stichwort Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM), die Destabilisierung Deutschlands durch die vorsätzliche betriebene ‚Installierung‘ der Ideologie des Mohammedanismus, usw. bla, bla, – die Wiedergeburt des Faschismus in Europa.

      Fred Groeger

      „Jerry Cotton“, was damals „PEGIDA“ in ihr „Positionspapier“ geschrieben hat und was dort an dümmlichen Neonazi-Reden von Rechtsextremisten der „Identitären Bewegung“, „EinProzent“ am Rednerpult geschwungen werden, sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Rainer Seifert

    Oha, Hetze gegen die Bevölkerung eines ganzen Bundeslandes erkenne ich hier. Schon mal von den Leipziger Montagsdemos gehört? Macht nichts, nobody is perfekt.

    Wahrscheinlich waren die Dresdener im Februar 1945 auch selber schuld an ihrer Massenverbrennung.

    Rückständig war man dort vielleicht insofern, weil in weiten Teilen wie in Dresden kein Westfernsehen empfangen werden konnte. Heute kann man und verzichtet weitgehend.

    Die Zeiten ändern sich.

Caroline Werner

Ich habe eine Frage zu Paragraph 23 „3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;“. Es wird an manchen Stellen angegeben, dass die Versammlung bereits offiziell beendet war. Ist die Einwilligung auch dann nicht erforderlich, wenn die Aufnahmen auf dem Hin- bzw. Rückweg, also außerhalb der Versammlung gemacht wurden?

Rainer Seifert

Nein, diesmal nicht, F.G. Man muss diese halbamtlichen Lügen ja nicht bei jeder Gelegenheit anprangern. Die Schande, welche sich die Verbreiter der Märchen gegenüber einer ungeheuren Anzahl weit überwiegend unschuldiger, elend im Flammeninferno pulverisierter Menschen aufgeladen haben, wiegt auch so schwer genug. Bekanntlich waren ja auch die tausende ermordeten kleinen Kinder alle überzeugte Nazis und Kriegsverbrecher.

Solch ekelhafte Polemik gegen Landsleute ist natürlich nur von Linken akzeptabel.

Es dürften weit mehr als 100 Ein- Aus- und noch mehr Durchreisen durch den kommunistischen Nachbarstaat gewesen sein, wobei bis zum Berlin Abkommen 1972 auch letztere kein Vergnügen aufgrund der roten Schnüffler waren.

Eine übermäßige sächsisch sprechende Anzahl der tapferen Sozialismusverteidiger fiel mir dagegen keineswegs auf. Wessis waren aber auch schon zu Zeiten der Mauer von Beginn an oft unwissend und uninteressiert.

Deshalb gehe ich mal davon aus, dass der Schreiber die unterschiedlichen Dialekte der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gar nicht unterscheiden konnte. Insofern könnte man also noch gewisse mildernde Umstände zu seiner Hetze annehmen.

Ob er sich überhaupt ein aussagekräftiges Bild von der roten Diktatur machen konnte, bezweifle ich, da seine, eine Bevölkerungsgruppe dikriminierende, Aussage mit der Wirklichkeit so wenig zu tun hat, wie heute der Satz: „Wir schaffen das.“

    Fred Groeger

    Rainer Seifert:

    WAS IN DEM TEXT HAT IRGENDETWAS MIT DER BOMARDIERUNG VON DRESDEN ZU TUN?

    Warum schreibst du hier total wirren Krempel, der gar nichts mit der Kolumne zu tun hat?

Aron

Fred Groeger

Nach ihrer Meinung steht also das Presserecht über uns Bürgern ?
Dann dürfen solche Journalisten also wie gesehen Bürger provozieren, regelrecht jagen wie Paparaziz, oder wie sagen andere Pöpeln um eine Reaktion zu erwirken etc.
Und noch eins die Leute waren „vielleicht“ auf dem Weg zur Demo die auf dem Platz vor der Frauenkirche stets stattfindet und nicht schon auf der Demo. Damit fällt ihr juristisches Kartenhaus zusammen. Der Bürger hat damit nicht nur Recht sondern er hätte so oder so nur verfremdet gezeigt werden dürfen. Von dem privaten unverpixelten Hochladen des Journalisten mal ganz abgesehen.
Dazu kommt noch die spätere Veröffentlichung seines Namens und Berufes und die damit versuchte ökonomische Vernichtung seiner Existenz. Und es bleibt ja nicht nur beim Versuch es wird weitergemacht. Erinnert mich an die Berufsverbote in der BRD. Aber das ist ja in dieser Gesellschaft normal. Meinungsfreiheit gilt nur solange es Mutter Gier toleriert ansonsten wird der andere mit allen Mitteln bekämpft. Ich erinnere mich noch an Xavier Naidoo und den unsäglichen Behauptungen.
Insgesamt betrachtet haben sich ZDF, dieses Journallistenteam und die Politiker keinen guten Dienst getan das ganze dermaßen aufzubauschen und hoch zu putschen. Wieder ein paar Tausend Wähler mehr für die rechtsnationale AFD, die ich nicht wähle.

Fritz Troll

Nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung ist – wie bisher – die Verarbeitung besonders sensibler Daten nur ausnahmsweise zulässig. Zu diesen „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ zählen beispielsweise Daten über die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder die sexuelle Orientierung, genetische und biometrische Daten und Gesundheitsdaten. Um diese Daten verarbeiten zu können, bedarf es stets einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 und zusätzlich eines Ausnahmetatbestandes vom Verbot der Verarbeitung sensibler Daten. Die Ausnahmetatbestände finden sich in Artikel 9 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung und ergänzend im nationalen Datenschutzrecht (z.B. in § 22 BDSG 2018 oder aber auch im bereichsspezifischen Fachrecht des Bundes).

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