Es gibt Themen, bei denen ein klares Ja oder Nein zunächst beruhigend wirkt. Doch einige Themen erlauben das nicht. Nachdem der CDU-Politiker Jens Spahn bekannt gegeben hat, mittels Leihmutterschaft Vater geworden zu sein, gab es eine kurze, teils heftige Diskussion, die leider oft wenig konstruktiv war. Ein notwendiger Blick in Geschichte, Politik und Recht.
Leihmutterschaft ist tatsächlich alles andere als ein neues Thema, auch wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen medizinischen Forschung heute gänzlich anders funktioniert. Bereits einige biblische Erzmütter des israelitischen Volkes blieben zunächst unfruchtbar. Stattdessen setzen sie ihre Mägde als Leihmütter ein. Damals bedeutete dies natürlich: Der Samen des Mannes wurde mit der Eizelle verschmolzen. Das funktionierte damals nicht mit medizinischen Methoden.
Auffallend ist, dass die Formulierungen in diesem Kontext sehr hart bleiben, insbesondere weil die Mägde wie Eigentum behandelt werden. Sie haben keine Meinung. Sie sind in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie werden mit Attributen belegt, die eigentlich für Sachen sonst üblich sind. Die Leihmutterschaft wird allerdings nicht explizit verurteilt. Allerdings wird sie auch nicht gelobt. Stattdessen wirkt es wie ein notwendiger Schritt, zum Am Yisrael zu kommen, da die Erzmütter Sara, Rachel und Lea glauben, unfruchtbar zu sein. Ist es vielleicht die Lösung: Kann die Leihmutterschaft weder gut noch schlecht sein?
Eine rechtliche Übersicht – und viele Probleme
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Wer Mutter ist, wird per Gesetz bestimmt:
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
– § 1591 BGB
Dieses Gesetz zu ändern, wirkt zunächst einfach. Doch es gibt ein Problem: Wie ändert man es konkret? Es gibt drei Möglichkeiten der Leihmutterschaft: Es wird die Eizelle der Leihmutter genommen, ähnlich wie in der Bibel – wenn auch meistens mit künstlichen Methoden befruchtet und dann der Leihmutter wieder eingesetzt. Es gibt die Möglichkeit, dass die Wunschmutter die Eizelle spendet, was aber häufig nicht möglich ist. In vielen Fällen wird eine Eizellspende genutzt.
Die Herkunft des Spermas hingegen ist tatsächlich nicht zwingend entscheidend dafür, wer der Vater ist.
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
– § 1592 BGB
Erst Nummer 3 geht auf die biologische Schwangerschaft ein. Tatsächlich können gesetzliche wie biologische Väter, Mütter und auch die Kinder die Vaterschaft anfechten. Dann wird doch wieder die biologische Vaterschaft relevant.
Hier bewegen wir uns in einem schwierigen Feld: In welchen Kombinationen ist eine Mutterschaft möglich? Wer hier einfach alles Mögliche freigibt, begibt sich in eine Richtung, in der Menschenhandel in der Schwangerschaft möglich macht. Kinder dürfen aber nicht ohne klare Regeln allein durch vertragliche Vereinbarungen zu Müttern und Vätern zugeordnet werden. Doch wie können Mütter und Väter definiert werden, sodass möglichst weitgehend alle Möglichkeiten abgedeckt werden und überall eine klare, gerechte Entscheidung möglich wird?
Der Körper der Schwangeren gehört immer noch ihr
Eine weitere überaus schwierige Frage ist: Wie weit darf man das Leben der Leihmutter bestimmen? Was sind die Konsequenzen schlechten Verhaltens? Es ist gesetzlich erstmal nicht verboten, während der Schwangerschaft Drogen zu nehmen, zu rauchen oder Alkohol zu trinken. Selbst das unvernünftigste Verhalten muss nicht gegen das Gesetz verstoßen. So weit müssen wir aber nicht gehen. Schon die Frage, inwieweit die Ernährung, Sport und Belastung während der Schwangerschaft bestimmt werden darf, ist äußerst schwierig.
Hier sind ebenfalls klare Regelungen notwendig. Auch hier müssen beide Seiten betrachtet werden. Auch hier ist völlige Vertragsfreiheit extrem schwierig. Selbst wenn durch schweren Alkoholmissbrauch Behinderungen beim Kind entstehen, darf dies keine Auswirkungen auf die Frage nach der Elternschaft haben. Schadenersatz für die Eltern ist aber auch nicht möglich – in anderen Entscheidungen hat das BVerfG bereits klar gestellt, dass die Geburt eines Kindes keinen Schadenersatz ermöglicht. Denn das würde das Kind zu einem reinen Objekt degradieren und Menschen mit speziellen Bedürfnissen generell abwerten und in ihrer gottgegebenen Würde verletzen. Menschen nach ihren körperlichen und psychischen Eigenschaften zu werten, darf in Deutschland und weltweit nie wieder passieren.
Der Job Leihmutter
Ein oft genanntes Problem darf ebenfalls nicht verschwiegen werden: Wer wird Leihmutter? Es macht einen erheblichen Unterschied, ob die Schwester einer Frau für sie ein Kind austrägt, oder ein internationales Geschäftsmodell Leihmütter vermittelt, wo die Vertragspartner aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen und für die es eine gute Einnahmequelle ist.
Den eigenen Körper praktisch als Ware anzubieten, ist zwar in Deutschland nicht zwingend in jedem Bereich verboten. Aber es gibt deutliche Grenzen für Prostitution, wo jede „Dienstleistung“ nur kurz stattfindet und jederzeit unterbrochen werden kann. Gerade dies ist aber bei Leihmüttern nicht der Fall. Abseits der engen Grenzen straffreier Abtreibung ist es in Deutschland aus guten Gründen nicht möglich, straffrei einen Fötus abzutreiben. Ist die Frau schwanger hält der Zustand üblicherweise 9 Monate an. Egal, wie gut die Schwangerschaft verläuft, ob die Eltern zusammenbleiben oder sich der Kinderwunsch ändert.
Der psychologische Aspekt
Und dieser lange, erhebliche Zustand hat noch mehr Auswirkungen. Der psychologische Effekt sollte niemals unterschätzt werden. Wer durch eine Schwangerschaft geht, geht nicht nur durch körperliche Schmerzen. Die Frau merkt, wie das Kind in ihr heranwächst. Wie es sich das erste mal bewegt. Die Frau erlebt den den ersten Ultraschall, wo deutlich das Gesicht zu sehen ist. Und letztlich kommt die Geburt und der erste Schrei des Kindes.
Wer kann hier völlig ausschließen, dass diese Erfahrung eine tiefe Beziehung der Leihmutter zum Baby verursacht? Es wäre nicht das erste Mal, wenn eine Leihmutter das Baby dann nicht hergeben möchte. Was machen wir dann? Eine Art Widerrufsrecht? Was sagt das aber zu unserer dann neuen Definition von Müttern? Was sagen wir den biologischen Eltern, die vielleicht sogar betonen, dass es ihre Eizelle und sein Samen waren? Und was sagen wir der Leihmutter, wenn wir ihren Wunsch ignorieren? Vertragliche Vereinbarungen lindern keinen psychischen Schmerz. Wäre es nicht herzlos, ihr das Kind, dass sie 9 Monate ausgetragen hat, einfach aus den Händen zu reißen? Und wäre es nicht genauso herzlos, den genetisch verwandten Eltern ihr Kind zu verwehren?
„Gib mir Kinder, sonst sterbe ich!“
Alle Herausforderungen und Schwierigkeiten besitzen aber ein ganz elementares Gegenargument. In Bereschit 30,1 sagt Rachel zu Jakob: „Gib mir Kinder, sonst sterbe ich!“ Dieser eindrucksvolle Satz verdeutlicht, wie sehr sich Rachel Kinder wünschte. Danach gab sie ihre Magd Bilhah an Jakob als dessen Nebenfrau und schaffte somit eine der ältesten überlieferten Leihmutterschaften der menschlichen Geschichte.
Viele Menschen können diesen Wunsch nach eigenem, genetischem Nachwuchs nachvollziehen. Die meisten von ihnen erleben irgendwann das Gefühl, wenn der Schwangerschaftstest anzeigt, dass die Frau schwanger ist. Für andere bleibt dieser Schwangerschafttest aber für immer negativ und andere brauchen einen solchen nie machen, beispielsweise weil es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt. Ist für diese nicht der Wunsch nach genetisch verwandtem Nachwuchs ebenso nachvollziehbar und zu ermöglichen wie für alle anderen auch, so wie es das göttliche Gebot vorgibt: Seid fruchtbar und mehret euch!
Keine einfache Entscheidung
Wer glaubt, zu einem einfachen Ja oder Nein kommen zu können, irrt. Es gibt viele gute Argumente dagegen, aber ein ganz zentrales und schwerwiegendes Argument dafür. Ich kritisiere Jens Spahn nicht dafür, dass er mittels Leihmutter ein Kind bekommen hat – Mazel Tov u’Siman Tov! Das Problem ist eher, dass er hierfür einen kommerziellen Markt genutzt hat, in dem eine Frau weitgehend zu einer Ware mit ein paar Sonderrechten geworden ist.
Für mich ist klar, dass die Leihmutterschaft in Deutschland richtig diskutiert werden sollte, abseits des üblichen politischen Schlagabtauschs. Denn das haben Personen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind einfach verdient. Wenn es nach mir geht, wäre eine sehr enge Freigabe der Leihmutterschaft richtig: Ein grundsärtzliches Verbot mit klar definierten Ausnahmen. Kein kommerzieller Markt. Eine nachvollziehbare Definition der Mutter. Ein klarer Schutz von finanziell schlecht ausgestatteten Frauen. Eine Pflicht zur engen Betreuung.
Wer aber glaubt, mit rechtlichen Möglichkeiten jeden einzelnen Fall fair und richtig bewerten zu können, sollte erwarten, schnell eines besseren belehrt zu werden. Das Thema Leihmutterschaft wird letztlich das bleiben, was es schon in der Bibel ist: Weder gut noch schlecht, aber irgendwie notwendig.











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