Aus rechten Kreisen wird zur Zeit massiv Stimmung gegen die Briefwahl gemacht. Angeblich soll die dafür genutzt werden, die Wahl zu stehlen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz
Es gibt in Deutschland einen Gegenstand, der inzwischen unter Verdacht steht, den Briefkasten.
Nicht irgendeinen Briefkasten natürlich. Den Briefkasten, in den ein Bürger einen Umschlag steckt, in dem sich ein anderer Umschlag befindet, in dem sich ein Stimmzettel befindet, auf dem ein Kreuz steht. Dieses Kreuz wiederum kann bei bestimmten politischen Kräften erhebliche Irritationen auslösen.
Man könnte meinen, der demokratische Rechtsstaat habe seine Achillesferse gefunden, die gelbe Kiste vor dem Haus.
Schon geprüft
Dabei ist die Sache juristisch erstaunlich langweilig. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich bereits damit beschäftigt. Ausführlich. Und eindeutig.
Im Beschluss vom 9. Juli 2013 – 2 BvC 7/10 – ging es um die Frage, ob die Briefwahl bei der Europawahl ohne Angabe eines besonderen Grundes zugelassen werden darf. Das Gericht sagte: ja. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen; die Regelung ist verfassungsgemäß. Die Entscheidung ist in BVerfGE 134, 25–32 veröffentlicht.
Das ist für alle, die die Briefwahl für einen verfassungswidrigen Anschlag auf die Demokratie halten, zunächst einmal eine schlechte Nachricht.
Nun könnte man natürlich sagen, Karlsruhe hat ja gar nicht behauptet, die Briefwahl sei völlig risikolos. Richtig. Hat es sogar ausdrücklich nicht.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen ist. Auch sei die Integrität der Wahl nicht in gleicher Weise gewährleistet wie bei der Urnenwahl. Das sind keine Erfindungen irgendwelcher Briefwahlfeinde. Das steht so beim Bundesverfassungsgericht.
Und genau hier beginnt die interessante Debatte.
Denn Demokratie besteht nicht darin, dass ein Verfahren keinerlei Risiken besitzt. Dann könnten wir die Demokratie gleich abschaffen und durch einen Computer ersetzen, der vermutlich ebenfalls irgendwann abstürzt.
Demokratische Wahlverfahren müssen Risiken vielmehr so begrenzen, dass die Wahl als Ganzes zuverlässig, frei und geheim durchgeführt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die unterschiedlichen Wahlrechtsgrundsätze gegeneinander abgewogen. Die Briefwahl berührt insbesondere die Öffentlichkeit des Wahlvorgangs und bringt zusätzliche Risiken für die Kontrolle der Stimmabgabe mit sich. Andererseits dient sie einem gewichtigen demokratischen Zweck, nämlich möglichst vielen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Gerade der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl spricht dafür, die Hürden nicht unnötig hochzusetzen.
Man könnte auch sagen, der Staat soll möglichst vielen Bürgern das Wählen ermöglichen, ohne ihnen dabei einen Wahlhelfer ins Wohnzimmer zu schicken.
Bei der Briefwahl ist die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen (vgl. BVerfGE 123, 39 <75>). Auch ist die Integrität der Wahl nicht gleichermaßen gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal (vgl. BVerfGE 59, 119 <127>). Die Zulassung der Briefwahl dient aber dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang ist es zwar in erster Linie Sache des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung des Wahlrechts die kollidierenden Grundentscheidungen einem angemessenen Ausgleich zuzuführen. Dabei muss er jedoch dafür Sorge tragen, dass keiner der vor allem das Demokratieprinzip konkretisierenden Wahlrechtsgrundsätze unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder in erheblichem Umfang leer zu laufen droht (vgl. BVerfGE 59, 119 <125>). Das ist derzeit jedoch offenkundig nicht der Fall. Der Senat hat die Briefwahl daher wiederholt als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 59, 119 <125>; 123, 39 <75>).
Das klingt vernünftig.
Und es ist Verfassungsrecht.
Aber, aber
Nun gibt es politische Parteien, bei denen diese Erkenntnis weniger Begeisterung auslöst als bei anderen. Besonders bei der AfD gehört Misstrauen gegenüber der Briefwahl seit Jahren zum politischen Repertoire. Das ist zunächst einmal zulässig. Eine Partei darf jedes Wahlverfahren kritisieren. Sie darf strengere Sicherheitsvorkehrungen verlangen. Sie darf für eine stärkere Konzentration auf die Urnenwahl eintreten.
Nur sollte man dann zwei Dinge auseinanderhalten, berechtigte Skepsis gegenüber einem Verfahren und Misstrauen gegenüber seinem Ergebnis.
Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Wer sagt: „Die Briefwahl hat systembedingt weniger öffentliche Kontrollmöglichkeiten“, trägt zur demokratischen Debatte bei. Wer daraus macht: „Dann können wir Briefwahlergebnisse grundsätzlich nicht trauen“, hat einen anderen Weg eingeschlagen.
Und wenn ausgerechnet diejenigen besonders laut gegen die Briefwahl argumentieren, deren Parteien bei bestimmten Gruppen von Briefwählern schlechter abschneiden könnten, darf man zumindest einmal fragen, ob hier wirklich die Wahlordnung oder nicht doch das erwartete Wahlergebnis die tiefere Ursache des Unbehagens ist.
Das ist keine Unterstellung von Wahlbetrug. Im Gegenteil, es ist die Aufforderung, zwischen Verfahren und Ergebnis sauber zu unterscheiden.
Denn der politische Verdacht hat eine unangenehme Eigenschaft, er kann sich selbst ernähren.Und genau dazu wird er eingesetzt. Trump ließ durch sein Gelaber von der gestohlenen Wahl demn Mob auf das Capitol los. So etwas könnte auch bei uns passieren.
Erst heißt es, die Briefwahl sei unsicher. Dann heißt es, bestimmte Briefwahlergebnisse seien auffällig. Dann werden aus Auffälligkeiten angebliche Beweise. Und am Ende steht die Behauptung, eine Wahl sei nur dann glaubwürdig, wenn sie ungefähr so ausgegangen wäre, wie man selbst es erwartet hatte.
Das ist demokratietheoretisch ungefähr so überzeugend wie ein Fußballfan, der nach dem Abpfiff erklärt, der Schiedsrichter könne mit der Elfmeterentscheidung gar nicht recht haben, weil seine Mannschaft verloren habe.
Wahlfehler untersuchen
Natürlich darf man Wahlfehler untersuchen. Natürlich müssen konkrete Unregelmäßigkeiten aufgeklärt werden. Natürlich müssen Wahlhelfer, Wahlvorstände und Behörden sorgfältig arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Öffentlichkeitsgrundsatz gerade die Bedeutung überprüfbarer und kontrollierbarer Wahlabläufe hervorgehoben.
Aber daraus folgt eben nicht, dass die Briefwahl als solche illegitim wäre. Im Gegenteil: Karlsruhe hat die Briefwahl ausdrücklich akzeptiert.
Und wer das ändern möchte, muss deshalb nicht den Eindruck erwecken, er müsse erst die Bundesverfassungsrichter davon überzeugen, dass die Demokratie gerade noch einmal knapp am Briefkasten vorbeigeschrammt ist.
Er muss vielmehr erklären, warum die Nachteile einer Einschränkung der Briefwahl schwerer wiegen sollen als der Vorteil, dass mehr Menschen ihr Wahlrecht tatsächlich ausüben können.
Das wäre eine interessante Debatte.
Die Behauptung, die Briefwahl sei der natürliche Feind der Demokratie, ist dagegen eher eine Frechheit.
Und vielleicht ist das überhaupt die schönste Prüfung für einen Demokraten; nicht ob er eine Wahl für glaubwürdig hält, wenn sie nach seinen Vorstellungen ausgeht – sondern ob er sie auch dann akzeptiert, wenn sie ihm gründlich missfällt. Nur ein wenig demokratische Reife. Dafür braucht man übrigens keinen Wahlschein.











Mighty Quinn
‚Wer wählt, entscheidet über nichts. Wer die Stimmen zählt, entscheidet über alles.‘ ― Joseph Stalin.
Eine Wahl grundsätzlich trauen hat was von Naivität, freundlich ausgedrückt. Die Diffamierung Andersdenkender im gegenwärtig anhaltinischen ‚Wahlkampf‘ berechtigen zum Misstrauen.
Auch erinnere ich an die Bundestagswahl 2021. In Berlin gab es in einem Wahlbezirk 150% Wahlbeteiligung. Das traut sich nicht mal Kim-Jong un in Nordkorea.
… ein Menetekel? Bei den letzten DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 überwachten unabhängige Bürger die Stimmenauszählung und konnten nachweisen, dass Wahlergebnisse manipuliert wurden – ein Aufbruchsignal für die Bürgerrechtsbewegung in der DDR. So soll es sein.