Seit einiger Zeit wird von verkorkster Seite, aus dem rechtspopulistischen bis rechtsextremen Milieu, sehr gezielt gegen den sogenannten „UN-Migrationspakt“ gewettert.
Der Haken ist hier, dass dabei der Inhalt des bisherigen Entwurfs verfälscht und wichtige Details unterschlagen werden. Im Kern ist der „Global Compact on Migration“ nichts weiter als ein Versuch, die Staaten der UN auf freiwilliger Basis zur verbesserten Zusammenarbeit in Fragen von Flucht und Migration anzuregen, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen, sowie sich, ebenfalls freiwillig, auf grundlegende Selbstverständlichkeiten im Umgang mit Einwanderern und Flüchtlingen zu verständigen.
Es werden schlicht falsche Dinge behauptet, als ob die „Kritiker“ den Entwurf gar nicht richtig gelesen hätten. Es ist aber vermutlich eher ganz hinterhältige Absicht, die Menschen in die Irre zu führen.
Deshalb etwas kurze Aufklärung über „Rechtsverbindlichkeit“ und „Nationale Souveränität“:
Der „Global Compact on Migration“ schafft KEINE Rechtsverbindlichkeit
Die größte Panikmache wird von den Verschwörungstheoretikern damit betrieben, dass ein Drohszenario aufgebaut wird, Deutschland oder andere unterzeichnende Staaten würden sich rechtsverbindlich zur kompletten Umsetzung des Inhalts des „Migrationspakts“ verpflichten. Das ist insofern Unsinn, weil schon in der Präambel ein wichtiger Punkt steht, der dieser „Theorie“ widerspricht.
Aus dem „Global Compact for safe, orderly and regular Migration“, Präambel Punkt 7:
This Global Compact presents a non-legally binding, cooperative framework that builds on the commitments agreed upon by Member States in the New York Declaration for Refugees and
Migrants. It fosters international cooperation among all relevant actors on migration, acknowledging that no State can address migration alone, and upholds the sovereignty of
States and their obligations under international law.“
Übersetzung:
Dieser globale Pakt stellt einen nicht rechtsverbindlichen, kooperativen Rahmen dar, der auf den Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Flüchtlinge vereinbart haben, aufbaut.
Er fördert die internationale Zusammenarbeit aller relevanten Akteure im Bereich Migration, anerkennend, dass kein Staat Migration allein angehen kann, und berücksichtigt die Souveränität von Staaten und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.“
Also, liebe Rechtspopulisten und Rechtsextremisten, mir ist schon klar, dass Englisch für euch die Sprache des Feindes ist. Aber es ändert eben nichts daran, dass diese kleine Passage bereits klarstellt, dass der „böse, böse globale Migrationspakt“ überhaupt keine rechtliche Verbindlichkeit von den unterzeichnenden Staaten fordert. Es ist schlicht ein Bekenntnis zum „guten Willen nach eigener Verantwortung“. Es drohen keine Vertragsstrafen, keine Urteile oder Verurteilungen oder sonst irgendetwas mit Wirkung, wenn ein Staat sich an irgendeinen Punkt nicht hält.
Nein, der globale Migrationspakt beieinträchtigt nicht die Souveränität der unterzeichnenden Staaten und erklärt nicht jede Migration automatisch für „legal“
Diesen Quatsch habe ich bei einer Möchtegernjournalistin auf „Tichys Einblick“, aber auch bei anderen unseriösen Mitmenschen gelesen.
Auch hierzu wird bereits in der Präambel des Migrationspakts ausdrücklich klargestellt:
Nationale Souveränität: Der globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, ihre nationale Migrationspolitik und Migration innerhalb ihrer Zuständigkeit selbst zu regeln. Innerhalb ihrer Hoheitsgewalt können Staaten zwischen dem regulären und dem irregulären Migrationsstatus entscheiden, über die gesetzlichen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Paktes unter Berücksichtigung nationaler Realitäten Prioritäten und Anforderungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht selbst bestimmen.
Ich gebe ja zu, dass der Text des „Global Compact on Migration“ eventuell in nicht ganz leichtem Englisch verfasst wurde. Ich musste selbst erst überlegen, wie man das möglichst verständlich übersetzt. Aber wenn die Möchtegernjournalisten von den rechten Alternativmedien ernsthaft Probleme damit haben, aus dieser Passage (ein Teil von Punkt 15 der Präambel) herauszulesen, dass die Rechte der einzelnen Staaten überhaupt nicht berührt werden, sie ihre eigenen Einwanderungsbedingungen weiterhin in nationale Gesetze gießen können – dann sollten diese Schreihälse eben lieber englischsprachige Bilderbücher lesen. Kann ja nicht schaden.
Wer den „Global Compact for safe, orderly and regular Migration“ selbst nachlesen will, findet ihn hier.




Jerry Cotton
… Freddy hat Ausgang. Was tut er? Er haut auf die Buschtrommel. Wie immer. Wenn du schon andere Meinungen beschimpfst, solltest du wenigstens konkret den Quellentext angeben, auf welchen du dich beziehst. Ich zitiere, auszugsweise, Krisztina Koenen;
sie hat das schon richtig benannt: Geplante Zerstörung – UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation – https://bit.ly/2CwsVrb
‚Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.‘
… den Rest bitte selber nachschlagen.