Der Rechtsstaat nach BILD

Das Recht der notwendigen Verteidigung ist in Deutschland unterentwickelt. Trotz einiger Verbesserungen entspricht es noch nicht den Standards der europäischen Richtlinie 2016/1919/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Bis zum 25. Mai 2019 muss diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Diesem Zweck dient der Referentenentwurf aus dem Hause Barley, den nun die BILD unter Berufung auf Kritik der Länderjustizminister vorbeugend schon einmal unter Beschuss nimmt.

Worum geht es?

Das deutsche Recht entspricht den Vorgaben der PKH-Richtlinie noch nicht in vollem Umfang. Um nun kein Flickwerk zu fabrizieren, sieht der Entwurf eine Regelung aus einem Guss vor.

Es geht vor allem darum, diesen

bisher nur punktuell geregelte und in erheblichen Teilen von Richterrecht geprägten Bereich möglichst umfassend zu normieren und dabei systematisch klarer zu strukturieren, um die Verständlichkeit und Handhabbarkeit zu verbessern. Demselben Ziel dient auch die Erweiterung des Katalogs der Fälle notwendiger Verteidigung um bestimmte Fälle, die derzeit lediglich von der Auffangregelung in § 140 Absatz 2 StPO erfasst werden.“

Dazu wird an drei Stellen nachgebessert:

Erstens soll ein Fall der notwendiger Verteidigung nicht mehr erst mit der Vollstreckung von Untersuchungshaft oder vorläufiger Unterbringung, sondern bereits mit der Vorführung vor einen Richter vorliegen. Zum Zweiten sollen die zeitlichen Beschränkungen des geltenden Rechts in sonstigen Fällen des Freiheitsentzugs komplett entfallen und Drittens soll, um den Vorgaben der PKH-Richtlinie zur Berücksichtigung der Schwere der zu erwartenden Strafe auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR gerecht zu werden, ein Fall notwendiger Verteidigung allgemein ab einer Straferwartung von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe gegeben sein.

Vor der Befragung

Die Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers soll künftig regelmäßig vor einer Befragung durch die Polizei, eine andere Strafverfolgungsbehörde oder eine Justizbehörde oder vor der Durchführung einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten erfolgen. Hierzu soll eine neue Eilentscheidungsbefugnis der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Außerdem wird dem Beschuldigten aufgrund der Richtlinienvorgaben ein Antragsrecht eingeräumt, über das er zu belehren ist.

Geht ja gar nicht, meint ein anonymer „Ermittler“ den die BILD dazu befragt hat.

„Ein Irrsinn“ urteilt ein Ermittler gegenüber BILD. Und weiter: „Das wird unsere Arbeit erschweren, weil Spontan-Geständnisse, die oft kurz nach der Tat erfolgen, wegfallen.“

Wer dieser Ermittler ist und welches sonstige Rechtsstaatsverständnis er so vertritt, lässt die BILD im Dunkeln.

Das Blatt, das die Unschuldsvermutung nahezu täglich mit Füßen tritt, scheint aber voll auf der Linie desjenigen zu sein, der seinen Namen weder tanzen noch in der BILD genannt sehen will. Wendt kann es also nicht sein, der vertritt seinen Unfug immer mit offenem Visier.

BILD kennt wiedermal den „glasklaren Fall“.

▶ Das bedeutet: Selbst bei glasklaren Vergehen wie Räuberischem Diebstahl, Kirmesschlägereien mit fliegenden Bierkrügen und gewerbsmäßigem Drogenhandel darf jeder Verdächtige (den ein Strafmaß von mehr als einem Jahr erwartet) nicht wie bisher erst im Prozess (oder in der U-Haft) einen Pflichtverteidiger verlangen, sondern schon bei der ersten Vor-Ort-Vernehmung.

Naja. Hätte BILD den Referentenentwurf spaßeshalber mal gelesen, dann wüsste sie, dass bereits eine Straferwartung von 6 Monaten künftig reichen wird – wie bisher bereits im Bereich des Jugendstrafrechts.

Aber das ist es ja nicht, was BILD fuchst. Es ärgert sie offenbar, dass ein Tatverdächtiger nun von Beginn des Verfahrens an einen Anwalt erhalten soll und nicht erst nachdem die Ermittler ihn durch die Vernehmungsmangel gedreht haben. Geht ja gar nicht. Wenn der seinen Job richtig gut macht, mahnt der auch noch die BILD wegen einer unzulässigen Vorverurteilung ab und was soll der Mob dann machen?

Zwar ist auch jetzt schon bei jeder Beschuldigtenvernehmung darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte schweigen und einen Verteidiger zu der Vernehmung hinzuziehen darf, aber das hat bisher nicht all zu viel genützt, wenn der Betroffene sich einen Verteidiger nicht leisten kann.

Die Prozesskostenhilfe sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen in Strafverfahren nicht auf ihren Anwalts- und Verfahrenskosten sitzen bleiben. Sie werden dann ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Ja, das ist so und das ist auch gut so.

Da wird nun völlig zu Recht Abhilfe geschaffen, denn es kann doch auch nicht im Sinne der BILD sein, wenn ihre armen Leser ohne Verteidiger bleiben, während diejenigen, über die sie im Promiteil berichten, sich die teuersten Verteidiger des Landes leisten können, wenn sie eines Verbrechens verdächtigt werden.

Das glasklare Vergehen ist selten so glasklar, wie BILD-Redakteure das meinen und dass es eine glasklare Kirmesschlägerei gegeben haben soll, bei der die jeweiligen Tatbeiträge aller einzelnen Teilnehmer wirklich nachvollziehbar gewesen wären, habe ich bisher noch nie erlebt. Viele Beteiligte, reichlich Alkohol und diverse Blickwinkel lassen da den klaren Blick meistens trüben.

Und glaubt jemand, in einem wirklich glasklaren Fall würde ein Verteidiger, der seine Sinne beisammen hat, dem Verdächtigen von einem Geständnis abraten, weiß er doch um dessen strafmildernde Wirkung?

Dass die Länderjustizminister noch Klärungsbedarf haben, ist nichts Ungewöhnliches. Bisher liegt ja auch nur der Referentenentwurf vor. Aber dass das Recht der Pflichtverteidigung – einschließlich der Praxis der Beiordnung der Pflichtverteidiger ausgerechnet durch die Gerichte -erheblichen Änderungsbedarf aufzeigt, kann jeder Strafverteidiger bestätigen.

Überhaupt scheint die BILD hier einem unguten Trend gegen das Recht auf effektive Verteidigung zu folgen, wie ihn sowohl der Vorsitzende des deutschen Richterbundes als auch der Vorsitzende der DPolG vertreten. Strafverteidiger sind für diese Rechtsstaatler lästige Störenfriede, die den ansonsten glatten Lauf der Gerechtigkeit mit lästigen Fragen oder störenden Anträgen oder gar Rechtsmitteln behindern. Soll man doch einfach BILD fragen, wer schuldig ist und wer nicht. Das reicht doch.

Tatsächlich wird die Umsetzung des Referentenentwurfs zu weniger Fehlentscheidungen führen, weil die Verfahren von Beginn an von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin begleitet werden. Das wäre positiv und nicht etwa negativ.

Dass Geständnisse, die unmittelbar nach der Tat von den Ermittlern „entgegengenommen“ werden – einem unschuldigen Mandanten, der starker Raucher war, bot man einmal nach Stunden in der Polizeizelle eine Schachtel Zigaretten an, wenn er denn endlich „sein Gewissen erleichtere“ – widerrufen werden können, müsste der von BILD befragte Ermittler eigentlich auch wissen.

Mit der frühzeitigen Beteiligung eines fähigen Pflichtverteidigers, der sich eben nicht nur als Geständnisbegleiter – ebenso wenig wie als grundsätzlicher Geständnisverhinderer – versteht, werden gerade die häufig am Rande der Legalität wandelnden Erstvernehmungen von Verdächtigen, verwertbarer werden, weil Zweifel an der korrekten Belehrung oder unzulässige Fragen gleich im Keim erstickt werden.

Mag auch sein, dass die BILD dadurch als Nebeneffekt weniger Informationen von ihren Quellen aus dem Umfeld der Polizei bekommt. Aber das dürfte die Republik locker verschmerzen.

Bleiben steigende Ausgaben für die Verteidigung. Die lassen sich nicht wegreden. Aber die sind auch verhältnismäßig niedrig. Gerade die Etats der Justizminister sollten schon seit Jahren erheblich aufgestockt werden, um eine vernünftig funktionierende Justiz zu gewährleisten. Und wenn Verfahren durch ein gutes Verteidigerhandeln gar nicht erst zur Anklage kommen, spart das ja auch Geld. Es ist überhaupt eines Rechtsstaats unwürdig, bei der Frage nach Schuld oder Unschuld auf das Geld zu schauen. Rechtsstaat gibt es nicht zum Nulltarif und der Umgang zum Recht muss für jeden Bürger unabhängig von seinem Geldbeutel gewährleistet sein. Wie der Kölner sagt, et koss watt et koss.

Wenn wie BILD schreibt, dass die Länder „negative Auswirkungen“ auf die Ermittlungsverfahren erwarten, dann frage ich mich erstens, welche Länder haben sich wie geäußert und zweitens, wieso soll ein Verteidiger sich negativ auf ein Ermittlungsverfahren auswirken? Ist es den Ländern lieber, wenn Fehler in den Ermittlungen, die ohne den Verteidiger gar nicht auffielen oder falsche Geständnisse, die dem Verdächtigen im Suff entlockt werden, zur Verurteilung von Unschuldigen führen? Das mag ich nicht glauben.

23 comments
Mighty Quinn

@Fred Groeger

Das Recht auf Verteidigung wird immer ‚ausgebreitet‘. Gen. Felix Edmundowitsch Dzierżyński wäre stolz auf dich, Fred Groeger: https://bit.ly/2VeruDO

KF Buck

Eine riesige Kostenlawine rast auf die Steuerzahler zu: Justizministerin Barley will die Prozesskostenhilfe massiv ausbauen. Eine umzusetzende EU-Norm weitet Barley ohne Not so aus, dass Täter selbst bei kleinen Delikten wie Ladendiebstahl das Recht erhalten, einen Anwalt zu konsultieren – natürlich auf Kosten der Allgemeinheit.

Angesichts dieses Szenarios schlagen Justiz-Experten nun Alarm, bezeichnen Barleys Vorhaben als „irre“. Der Stillstand des Justizsystems, die Überlastung ermittelnder Behörden – all das würde sich noch deutlich verschlimmern. Wo seit 2015 ein regelrechter Notstand herrscht, würde Barleys Idee die Situation kollabieren lassen.

Besonders der Anteil Nichtdeutscher an ebensolchen Straftaten, die als minderschwer eingestuft werden, ist enorm: 2017 waren 44,7% der Ladendiebe Ausländer, Taschendiebstähle wurden zu 77% von Nichtdeutschen begangen.

Allein diese Zahlen zeigen, welche Folgen Barleys Gesetz hätte. Statt den Rechtsstaat zu stärken und endlich durchzugreifen, schwächt die Ministerin Deutschland weiter. Die AfD-Fraktion lehnt dieses Vorhaben entschieden ab!

    Michael Schnickers

    Die AfD-Nasen sollten froh darüber sein, in keiner Partei sind je so viele angeklagt und verurteilt worden!

      Mighty Quinn

      Aber das ist doch nicht neu. Kriminalisierung und Verfolgung Andersdenkender durch Sozialisten in Deutschland, können seit ’33, bis in die Gegenwart, in der Tat nicht geleugnet werden. Tun ‚wir‘ was dafür, dass Volkswille und ‚Einigkeit und Recht und Freiheit‘, auch Demokratie genannt, schneller sind als Zuchthäuser und Gulags: https://bit.ly/2AhZCG4

      Rainer Seifert

      Linksgrünes Dummgequatsche.

      Schlimmer noch als die altbekannten Lügen und Verleumdungen aus der bekannten Richtung, einfach nur total blöd.

      KF Buck

      Erst kürzlich wurde ein SPD-Türke zu Gefängnis verurteilt. Wie heißt er nochmals?

      Ein Hoffnungsträger war er….

      Hamburg/Karlsruhe. Einst galt Bülent Ciftlik als politischer Hoffnungsträger bei der SPD. Er wurde als „Obama von Altona“ gefeiert. Bis ein erster Verdacht, er könnte sich strafbar gemacht haben, sein bis dahin glänzendes Image ankratzte – und er schließlich überführt und verurteilt wurde. Für zweieinhalb Jahre, so lautete am 19. Juni 2017 das Urteil des Landgerichts gegen den heute 46-Jährigen, muss Ciftlik ins Gefängnis. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen die Entscheidung verworfen und das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Das heißt: Der frühere Bürgerschaftsabgeordnete wird in absehbarer Zeit seine Haft antreten müssen.

    kague

    ist wahrscheinlich sinnlos. Sie nach Quellen zu fragen, oder?
    Welche Justizexperten?
    Woher Ihre Zahlen?
    Welche AfD-Fraktion?
    Sind Sie der Ansicht, dass das Recht in Deutschland für Nichtdeutsche nicht gelten soll?
    Sollte die Regelung der Prozesskostenhilfe Ihrer Ansicht nach vom (ggf. gefühlten) Anteil von Nichtdeutschen an den Tatverdächtigen abhängig gemacht werden? Welche Rolle soll dann das zu erwartende Strafmaß spielen?

      Rainer Seifert

      Ich denke, der Beitrag von KF Buck war ganz deutlich so zu verstehen, dass er oder sie generell dieses Gesetz ablehnt.

      Von einem besonderen Verfahren bei Ausländern, gleich welcher Coleur, wie hier suggeriert wird, kann ich jedenfalls nichts erkennen.

      Im erwähnten Umstand, wie viele Nichtdeutsche unter den Kriminellen sind, seh ich jedenfalls nicht die Aufforderung zu einer gesonderten Verfahrensweise.

      Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt ade? Sind wir schon so weit? Mitunter mag es in diesem Forum glauben, so wie gegen Andersdenkende von Trittbrettfahrern der Kolumnisten gehetzt und gepöbelt wird.

      Warten wir doch einfach mal die Entwicklung ab. Super, wenn immer weniger Juristen Taxi fahren müssen. Aber es bleibt die Frage, wer am Ende die Zeche zahlt.

      Vielleicht fehlt mir ja auch nur die entsprichende gefärbte Brille, alles richtig im Sinne von Regierung und mainstream zu erkennen. .

        kague

        Wenn Sie mir vielleicht erläutern könnten, was Sie mit „Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt ade“ meinen oder wo ich gehetzt oder gepöbelt habe?
        Immerhin zwei meiner Fragen hat K.F. Buck weiter unten beantwortet:
        1. AfD-Fraktion Thüringen
        2. „Die AfD -Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass diese ungerechte Schwerpunktsetzung endlich beendet wird und die Finanzierung aussichtsloser Klagen abgelehnter Asylbewerber beendet wird.“
        Heißt übersetzt: Prozeßkostenhilfe für Klagen, die nur Ausländer betreffen können, soll eingeschränkt werden.
        Das muss natürlich nicht die Ansicht von K.F.Buck selbst sein, nur weil er es zitiert, ich möchte Nichts unterstellen

    Heinrich Schmitz

    Aha. Der Rechtsstaat wird also durch das Recht auf Verteidiger geschwächt? Irre.

      KF Buck

      Der Rechtsstat ist ja nicht mal in der Lage, die ausreisepflichtigen Asylbewerber abzuschieben.

      In Brandenburg scheitern 49 von 51 Abschiebungen.

      Irre….Deutschland und sein Rechtsstaat sind eine Kasperle-Veranstaltung. Siehe der Asylant, der abgeschoben wurde und schwupps, schon wieder da ist und erneut Asyl beantragt.

      Die Rechtsverdreher beschäftigen sich nur mit sich selbst. Der doofe Steuerzahler darf alles bezahlen. Dieser Rechtsstaat ist dysfunktional, wie man als Bildungsverlierer so schön sagt.

      Wir brauchen „Notstandsgesetze“ und dann wird mal durchgefegt….so macht das ja keinen Sinn.

    H. Samson

    Dem ist zu 100 Prozent zuzustimmen.

    Barley ist eine Katastrophe, wie ihr Parteigenosse Jurist Heiko Maas auch – eine Partei, zwei Pfeifen als Justizminister.

    Eine neue Geldquelle für Rechtsanwälte soll da angezapft werden. Über den sich naiv gebenden Kommentator kann man an vielen Stellen nur herzhaft lachen, z.B.: „Und glaubt jemand, in einem wirklich glasklaren Fall würde ein Verteidiger, der seine Sinne beisammen hat, dem Verdächtigen von einem Geständnis abraten, weiß er doch um dessen strafmildernde Wirkung?“

    Wie naiv ist dieser Schönredner-Kolumnist in eigener Brieftaschensache?

    Rechtsanwälte lehren ihre Mandanten zu lügen, das ist Teil ihrer Verteidigungsstrstegie, für die sie leider so gut wie nie belangt werden (Anstiftung einer Straftat!)!
    Vielleicht tun es nicht alle, aber es sind auch nicht wenige.

    Ein Beispiel kann ich aus einem selbst erlebten Verkehrsunfall mit einem Studenten in Offenbach sagen.
    Vor Ort, bei der Unfallaufnahme durch die Polizei, stimmten unsere Schilderungenn des Unfalls voll überein. Auch entschuldigte er sich mehrfach.

    Vor Gericht versuchte es sein Anwalt dann mit rotzfrech geschliffenen Märchenversionen, kam beim Richter damit aber nicht durch.

    Dabei ging es nur um geringen Blechschaden!!!

me

Auf eines muß man immer wieder hinweisen: Entgegen dem Namen PKH-Richtlinie und entgegen der Praxis in anderen Ländern der EU wird hier KEIN PKH-Recht geschaffen!

Sprich: bei PKH zahlt der Staat den Verteidiger, wenn der Beschuldigte arm ist (und bei der dt PKH muß man dies nur in dem Fall zurückzahlen, daß man innerhalb vier Jahren zu Geld kommt.)

Hier wird nur die notwendige Verteidigung ausgebaut. Das heißt a) auch für den, der es nicht will, gibt es einen Anwalt und b) wenn man verurteilt wird, gehören die Verteidigerkosten als vorgeschossene Kosten zu den Kosten des Verfahrens, die dem Verurteilten aufgebrummt werden. ggf sogar für einen Anwalt, den er gar nicht wollte (siehe a).

Vom amerikanischen „sie haben das Recht(!) auf einen Anwalt, wenn sie sich keinen leisten können, wird ihnen einer gestellt“ ist das dt Recht immer noch weit entfernt.

Rainer Seifert

Aber Herr Schmitz. Seit wann beschäftigen Sie sich denn mit Kommentaren und Inhalten der Blödzeitung und nehmen die ernst? Ich dachte, das tun nur noch Politiker, weil sie glauben, das Blatt wäre im Volk meinungsbildend. Stade Zeit jetzt, nicht nur in Bayern, wie mir scheint. Das kalenderbezogene Gegenteil vom Sommerloch sozusagen.

Als Bild noch Hosianna rief zur Willkommenskultur, gab es da nicht vielleicht auch schon fragwürdige Artikel? Wer schrieb darüber?

Gerne lese ich immer beim Einkauf die dicken Überschriften. Es gibt wenig genug zu lachen in dieser heutigen Zeit. Da erfreut jede kleine Aufmunterung.

Ich gebe zu, in meiner Jugend habe ich ein einziges mal das Blatt gekauft für 10 Pfennige, weil ich das Bild Logo brauchte um einem Mädchen etwas zu sagen.

Ihr Vorname begann mit B, die drei anderen Buschstaben symbolisierten drei Worte. Recht bekannte und beliebte übrigens.

Ob es dauerhaft was genutzt hat? Darf ich aus Datenschutzgründen heute nicht mehr sagen. Schließlich könnte sie daraufhin ausfindig gemacht werden.

Jedenfalls fand sie es beeindruckend, denn gute und außergewöhnliche Ideen waren auch schon früher Mangelware. Allerdings längst nicht so sehr wie bei der heutigen Jugend. Schade eigentlich.

KF Buck

14. August 2018

AfD Thüringen

Die Prozesskostenhilfe in Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Thüringen hat sich in den Jahren 2014 bis 2017 mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2014 lagen die Kosten nur bei 14.635 Euro, während 2017 155.728 Euro unter anderem für die Klagen von abgelehnten Asylbewerbern gezahlt werden mussten. Die Entschädigungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer stieg von 36.711 Euro im Jahr 2014 auf 127.085 Euro im Jahr 2017. Insgesamt lagen die Ausgaben in allen Verfahren 2017 bei 191.468 Euro für Prozesskostenhilfe und 156.455 Euro für Entschädigungen von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern. Von den Asylverfahren 2017, die erledigt sind, wurden bei Hauptverfahren nur 15 Prozent der Rechtsschutzbegehren von Asylbewerbern stattgegeben, bei Eilverfahren sogar nur 12 Prozent. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Dazu sagt Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Die Prozesskostenhilfe in Asylverfahren stellt lediglich einen kleinen Teil der Nebenkosten des politischen Missmanagements in der Asylkrise dar. Sie wird in der Regel nicht einmal erwähnt, wenn die Kosten der Asylpolitik von Landes- und Bundesregierung grob geschätzt werden. Trotzdem zeigt sich hieran gut, wie die Politik jedes Maß verloren hat. Mit einer hypermoralischen Haltung werden alle Forderungen nach einer Beendigung der Finanzierung von Klagen abgelehnter Asylbewerber selbst dann zurückgewiesen, wenn die Kosten für den Steuerzahler exponentiell steigen und die Handlungsfähigkeit des Staates für jeden gut sichtbar außer Kraft gesetzt ist. Von dieser Verweigerungshaltung aller in Bund und Ländern regierenden Parteien profitiert neben Ausländern, die offenkundig ausreisepflichtig sind, auch eine sehr gut verdienende Asylindustrie auf Kosten des Steuerzahlers. Die AfD -Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass diese ungerechte Schwerpunktsetzung endlich beendet wird und die Finanzierung aussichtsloser Klagen abgelehnter Asylbewerber beendet wird.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion

KF Buck

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Verfahrenskosten für Asylklagen

Kleine Anfrage 1397
des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 27.08.2018

Verfahrenskosten für Asylklagen

Im Jahre 2017 wurde bei den Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfa­len ein enormer Anstieg registriert. Hierbei soll sich die Zahl der neuen Hauptverfahren gegen­über dem Vorjahr um 55 Prozent erhöht haben; der Zuwachs beläuft sich insgesamt auf etwa 61.600 Hauptverfahren.Die Eilverfahren in Asylsachen stiegen um 49 Prozent auf knapp 17.500 Verfahren an.1

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahre 2017 fast 20 Millionen Euro für Klagen zur Abwehr von Klagen von Asylbewerbern aufgewandt. Dies entspricht fast einer Verdoppelung der Kosten zum Vorjahr.Hierbei wurde jeder vierten Klage vor Gericht stattgegeben, dies stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahre 2016 dar. Dies stellt eine Ausgabensteigerung von fast 8 Millionen Euro über den Gesamtkosten von 2016 dar.Dabei ist zu beachten, dass eine zunehmende Bereitschaft von immer mehr Asylbewerbern besteht, gegen einen ablehnenden Asylbescheid zu klagen.Mittlerweile zieht fast jeder zweite Asylbewerber gegen seinen Asylbescheid vor Gericht. 2

In Baden-Württemberg entfällt bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich. 2016 war es noch etwas weniger als die Hälfte.

Das deutsche Rechtssystem gewährt Bedürftigen mit dem Beratungshilfegesetz (BerHG) so­wie den §§ 114 ff. ZPO (Prozesskostenhilfe) finanzielle Unterstützung bei der Geltendma­chung ihrer Rechte. Auch Asylbewerber haben Anspruch hierauf, wenn sie gegen ihre Asyl­bescheide vorgehen wollen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO von Asylbewer­bern, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags oder gegen ihre Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ geklagt haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)

2. Wie hoch sind die Kosten des Landes für die Beratungshilfevergütung nach dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz bzw. dem BerHG für die Beratung bzw. Vertretung von Asylbe­werbern, die bzgl. der Ablehnung ihres Asylantrags oder wegen ihrer Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ eine Rechtsberatung in Anspruch genommen haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)

3. Wie hoch sind die Kosten für Dolmetscherdienstleistungen im Zusammenhang mit Leis­tungen nach dem BerHG sowie §§ 114 ff. ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)

4. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Rückforderung gemäß § 120a ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle, Gesamtdauer bis zur erfolgreichen Geltendmachung und Gesamt­summe der zurückgeforderten Leistungen)

5. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Aufhebung der Bewilligung gemäß § 124 ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle sowie Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistun­gen)

Thomas Röckemann

KF Buck

Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 24.09.2018

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1397 mit Schreiben vom 24. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flücht­linge und Integration beantwortet.

1 .Wie hoch sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO von Asyl­bewerbern, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags oder gegen ihre Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ geklagt haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)

Die Erhebung von Daten betreffend die Kosten für die Prozesskostenhilfe von Asylbewerben hat für den Zeitraum vom 15.04.2015 bis 31.08.2018 folgende Ergebnisse geliefert:

Zeitraum Kosten für Prozesskostenhilfe
15.04.2015 – 31.12.2015 307.541,45 €
01.01.2016 – 31.12.2016 555.552,86 €
01.01.2017 – 31.12.2017 1.535.091,87 €
01.01.2018 – 31.08.2018 1.939.727,50 €

Eine weitergehende Auswertung von Daten vor dem Tag der Einführung des Verfahrens EPOS.NRW (15.04.2015) hätte nur durch händische Aktendurchsicht erfolgen können, die in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war.

2. Wie hoch sind die Kosten des Landes für die Beratungshilfevergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem BerHG für die Beratung bzw. Vertretung von Asylbewerbern, die bzgl. der Ablehnung ihres Asylantrags oder wegen ihrer Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ eine Rechtsberatung in Anspruch genommen haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr ein­zeln angeben.)

Die Beantwortung der Fragen 2. und 3. ist durch eine statistische Auswertung nicht möglich. Beratungshilfesachen werden an den Amtsgerichten nach Maßgabe der Aktenordnung ledig­lich nach Oberbegriffen wie z. B. Strafrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Zivilrecht erfasst. Die in der Kleinen Anfrage thematisierten Rechtsgebiete werden danach nicht gesondert registriert oder kenntlich gemacht. Da allein im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen in 179.308 Fällen Be­rechtigungsscheine erteilt bzw. Beratungshilfe bewilligt worden sind, war eine händische Aus­wertung der Akten nicht möglich.

Ungeachtet dessen werden Akten in Beratungshilfe nach den geltenden Aufbewahrungsbe­stimmungen nur fünf Jahre aufbewahrt. Eine Auswertung über einen Zeitraum von zehn Jah­ren ist daher auch aus diesem Grund nicht möglich.

3. Wie hoch sind die Kosten für Dolmetscherdienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen nach dem BerHG sowie §§ 114 ff. ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)

Dolmetscherkosten fallen erfahrungsgemäß nur in sehr wenigen Fällen an. Die Ratsuchenden erscheinen in aller Regel mit einer der deutschen Sprache mächtigen Person bei Gericht, die sie auch bei anderen Behördengängen begleitet oder sie sonst betreut. Diese Personen kön­nen Dolmetscherkosten nicht geltend machen.

Dolmetscherkosten als Teil der Beratungshilfevergütung werden ebenso nicht gesondert er­fasst. Auch insofern müssten sämtliche Beratungshilfe-Akten eingesehen werden, um diese Daten sodann händisch zu erfassen.

4. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Rückfor­derung gemäß § 120a ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle, Gesamtdauer bis zur erfolgreichen Geltendma­chung und Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistungen)

Zu dieser Frage existieren keine statistischen Erhebungen. Feststellungen könnten nur im Wege der Aktendurchsicht aller Verfahrensakten getroffen werden, soweit nicht die zwei- bzw. fünfjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dies war in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit allerdings nicht möglich.

5. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Aufhebung der Bewilligung gemäß § 124 ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle sowie Gesamtsumme der zurückgeforder­ten Leistungen)

Eine Beantwortung der Frage ist aus den zu Frage 4 genannten Gründen nicht möglich.

    Rainer Seifert

    Wenn der Migrationspakt umgesetzt ist muss keiner mehr gegen Abschiebung klagen. Auch eine Art von Erfolg. Schade nur für so einige Anwälte, die bislang noch bestens davon leben können.

    Schade natürlich auch für die Gemeinschaft unserer Steuerzahler, egal ob autochthone oder erfolgreich integrierte mit Migrantenhintergrund.

    Auch von den letzteren gibt es gar nicht so wenige, die vor Wut rot anlaufen, wenn sie an diese Volksverdummung denken. Einige davon kenne ich sogar.

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