Ein Geburtstagsgruß an unser Grundgesetz

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Liebes Grundgesetz,

in ein paar Tagen, am 23. Mai 2019 wirst Du 70 Jahre alt. Dazu gratuliere ich ganz herzlich. In Deinem Alter sind die meisten schon in Rente oder laufen am Stock. Du aber bist im Laufe der Jahre immer frischer geworden und ich wünsche mir, dass Du noch ein sehr langes Leben vor Dir hast.

Bei Deiner Geburt hattest Du nur vier Mütter, aber einundsechzig Väter. Und obwohl da ein ganz erhebliches Übergewicht von Vätern beteiligt war, haben sie Dich sehr gut hinbekommen, auch im Hinblick auf die Rechte der Frauen. Gut, es bedurfte einiger Überzeugungskraft der vier Mütter, aber das macht ja nichts. Mit Deiner Geburt wurde die Gleichberechtigung ohne Wenn und Aber als eine Deiner wesentlichen Eigenschaften festgelegt.

Gleichberechtigung

In Deinem Art. 3 Abs. 2 steht unmissverständlich:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Okay, bei Deiner Geburt sah das faktisch noch ganz anders aus und Frauen hatten nicht viel zu melden. Wenn sie verheiratet waren, waren sie immer noch von zahlreichen Erlaubnissen und Genehmigungen des Ehemannes abhängig. Aber dank Deiner bloßen Existenz war klar, dass das nicht so bleiben konnte. Und im Laufe der Jahre wurde das auch zunehmend umgesetzt, auch wenn die echte Gleichberechtigung immer noch nicht erreicht ist. Aber dafür kannst Du ja nichts, das haben wir Männer verbockt.

Du warst von Anfang an gegen jede Form der Diskriminierung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Absatz 1 GG)

Das bedeutet nicht, dass alle Menschen gleich wären, das wäre ja auch schade, wo doch jeder einzelne Mensch einzigartig und etwas Besonderes ist. Aber es bedeutet, dass Du den staatlichen Behörden und Gerichten gleich mal klargemacht hast, dass sie alle Menschen rechtlich gleich zu behandeln haben. Und da steht auch nichts von Bürgern oder Deutschen, nö, da steht alle Menschen. Es ist also völlig egal, ob jemand hier aus einer Familie stammt, die schon tapfer gegen die Römer gekämpft hat oder aus einer, die erst vor ein paar Tagen hier aufgetaucht ist, jeder Mensch hat unter Deiner Herrschaft Anspruch gleich behandelt zu werden.

Und weil es bestimmt immer wieder welche gibt, die meinen, sie müssten aber anders behandelt werden, als der Rest, hast Du das auch nochmal ganz klar gesagt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Absatz 3 GG)

Das sind nicht nur nette, freundlich formulierte in der Zukunft liegende Ziele, nein das ist unmittelbar geltendes Recht, auf das jeder sich berufen kann.

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Art.1. Abs. 3 GG)

So kommt an Dir keiner vorbei.

Freiheit

Du liebst die Freiheit und sorgst dafür, dass niemand die ohne guten Grund einschränken kann.

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 GG)

Und damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hast ein paar dieser Freiheiten zu einzelnen Grundrechten ausgestaltet. Da gibt es die Religionsfreiheit, die jedem überlässt, ob und was er glauben will, und jedem auch die Ausübung seines Glaubens gestattet.

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Art.4. Abs. 1 und 2 GG)

Da gibt es die Meinungs- und die Pressefreiheit und das Verbot der Zensur.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(Art, 5 Abs. 1 GG)

Es gibt den Schutz von Ehe und Familie.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Art.6.Abs.1 GG)

Und vor kurzem hat der Gesetzgeber auch gemerkt, dass das nicht nur für heterosexuelle Paare gilt. Hätte man genauer hingesehen, hätte einem das auch früher auffallen können. Aber die Menschen sind halt nicht so schlau wie Du es seit 70 Jahren bist.

Du liebst halt die Menschen mehr als den Staat und hältst ihnen die Staatsmacht so weit wie möglich vom Halse. Deine Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Der soll sich aus dem Leben der Menschen eben möglichst raus halten und nur da einmischen, wo das unbedingt erforderlich ist. Auch wenn in manche Deiner Grundrechte durch ein Gesetz eingegriffen werden kann, bedeutet das nicht, dass der Gesetzgeber die Grundrechte durch Gesetze komplett aufheben könnte. Nö, das kann er nicht und wenn er es – wie leider viel zu oft – versucht, dann hast Du mit dem Bundesverfassungsgericht einen starken Streiter an Deiner Seite, der dafür sorgt, dass niemand den Bogen überspannt.

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (Art. 19 Abs.2 GG)

Aber Du bietest nicht nur Abwehrrechte, sondern gibst z.B. auch politisch Verfolgten den Schutz des Asylrechts, auch wenn das manchem Deutschen nicht gefällt. Aber genau das macht Dich aus, auch wenn Politiker es immer wieder versuchen, Deine grundsätzliche Menschlichkeit Stück für Stück klein zu machen.

Rechtswegsgarantie

Du bist die Garantin einer sozialen Demokratie, bei der die Mehrheit eben nicht zum Diktator werden kann, der andere gnadenlos behandelt. Du bist der Schutzschirm der Minderheiten. Und das schaffst Du dadurch, dass alle Gerichte Dich zu achten und zu beachten haben. Du sicherst den Rechtsstaat und schützt damit die Menschen vor Willkür von Behörden.

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG)

Als ich geboren wurde, warst Du gerade mal gut 8 Jahre alt. Als ich 15 wurde, gab es neben einem Mofa von den Eltern, einen Packen Gesetzbücher von meinen Freunden. Da lagst Du ganz oben auf. Und unter Dir lag ein Strafgesetzbuch , eine Strafprozessordnung und ein BGB. Ich hatte mir das gewünscht. Okay, wirst Du sagen, was für ein bekloppter Wunsch für einen fünfzehnjährigen Jungen. Aber ich war in der Schülermitverwaltung und wollte wissen, wie diese Mitbestimmung, wie dieser Staat funktioniert. Und weil Du der kürzeste Text auf dem Bücherstapel warst, hab ich mit Dir angefangen. Und da hab ich richtig gestaunt, wie spannend so Gesetzestexte sein können. Hätte ich ja nie gedacht. Da war immer die Rede von trocken und uninteressant. Aber nein. An Dir ist nichts trocken oder uninteressant. Du warst lebendig und spannend und das bist Du immer noch.

Mit 18 nahm ich dann zum ersten Mal ganz bewusst ein Grundrecht in Anspruch. Ich verweigerte den Kriegsdienst.

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

Damals noch mit Gewissensprüfung, einer durch und durch lächerlichen Veranstaltung. Ich war froh, dass ich nicht zum Töten ausgebildet werden musste, ich hätte es nicht gekonnt, jedenfalls nicht, weil irgendjemand es mir befohlen hätte. Das bedeutet übrigens nicht, dass ich mich nicht wehren würde, wenn jemand mich persönlich, meine Familie oder gute Freunde angreift. Notwehr hat mit Kriegsdienst nichts zu tun, auch wenn die Idioten vom Gewissensprüfungsausschuss so etwas konstruieren wollten.

Später entschied ich mich dann Rechtswissenschaften zu studieren. Ich hatte das Glück, dass damals das Herz der Demokratie in meinem Studienort in Bonn schlug und nicht nur bei den Staatsrechtlern ganz herausragende Professoren lehrten. Die waren politisch so unterschiedlich wie nur was, aber alle hatten auch als Lehrende richtig was drauf. Auch da profitierte ich von Dir.

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Art. 5 Abs. 3 GG)

Versammlungsfreiheit

Außerdem konnte man unmittelbar vor dem Juridicum in Bonn gleich ein weiteres Grundrecht ausgiebig trainieren. Das der Demonstrations- bzw. Versammlungsfreiheit.

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Art.8 Abs. 1 GG)

Ja, haben wir gemacht und auch dabei viel gelernt. Klare Kante für oder gegen etwas, alles außer Äquidistanz. Diskutieren bis zum abwinken, gerne auch in einer Kneipe mit reichlich Alkohol. Intelligenz säuft, hieß die Parole. Und da waren dann oft Studenten der unterschiedlichsten politischen Strömung unterwegs, von ganz links über liberal bis zu Rechten. Da war gelebte Demokratie. Und so freut es mich besonders, dass nun seit ein paar Monaten wieder massenhaft junge Menschen auf die Straße gehen, um für ihre Interessen zu demonstrieren. Und auch deren Ziel, die menschengemachte Klimakatastrophe noch zu verhindern, kann man bei Dir finden.

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Art. 20a GG)

Das ist zwar noch nicht 70 Jahre alt, sondern erst knapp 25 Jahre, aber das zeigt ja auch nur, dass Du auch im fortgeschrittenen Alter noch flexibel und lernfähig bist.

Wahlrecht

In Bonn konnte man ja direkt vor der Nase sehen, wie der Bundestag funktionierte und wen man in Ausübung seines Wahlrechts mit der Verantwortung für das Land beauftragt hatte. Nicht selten traf man auch Abgeordnete oder deren Mitarbeiter in der Pizzeria am Kaiserplatz und die redeten auch mit Studenten. Ich kann die Leute nicht verstehen, die von dem Recht aus Art. 38 GG keinen Gebrauch machen.

(1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

Vom Grundrecht Vereine zu bilden (Art. 9 Abs. 1 GG) , habe ich auch mal Gebrauch gemacht. War aber nicht so mein Ding.

Das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) habe ich auch ausgeübt und bin Rechtsanwalt geworden. Da musste ich einen Eid auf Dich schwören

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. (§ 12 a Bundesrechtsanwaltsordnung)

und das habe ich voller Überzeugung und gerne gemacht.

Verfassung

Heute muss ich leider erleben, dass viele Bürger Dich und Deine Schönheit und Weisheit gar nicht kennen, ja gar behaupten, Du hättest hier gar nichts zu sagen. Du wärst keine richtige Verfassung, weil das Volk nicht über Dich abgestimmt hätte. Klar, Du warst ursprünglich mal nur als Provisorium gedacht, bis zu einer Wiedervereinigung des getrennten Deutschlands. Aber spätestens durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland nach dem alten  Art. 23 GG

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

wurdest Du zur gesamtdeutschen Verfassung. Das sieht man schon an der Änderung von Art. 146 GG.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das bedeutet, dass Du irgendwann einmal beerdigt werden könntest, aber es bedeutet nicht, dass Du bis dahin nicht die Verfassung wärest, die in ganz Deutschland gilt. Und bis dahin gilt:

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Glaub mir, Du bist mir so wichtig geworden, dass ich Deinen Feinden immer entgegentreten werde, denn Du bist die Garantie dafür, das auch meine Enkel und weitere Generation ein Leben in Freiheit führen können. So antifaschistisch wie Du aus schrecklicher Erfahrung gestaltet bist, muss jeder, der Dich mag, auch antifaschistisch sein. Wer meint, man müsste zum Antifaschismus denselben Abstand halten wie zum Faschismus, der hat Dich nicht verstanden.

Und dennoch erlaubst Du auch Faschisten sich zu äußern, ja Du erlaubst sogar Deinen Gegnern, eigene Parteien zu gründen. Solange sie nicht ernsthaft versuchen und dazu in der Lage sind, Dich abzuschaffen, hältst Du die aus.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.(Art. 21 Absatz 2 GG)

 

Du bist im besten Sinne pluralistisch, d.h. Du bist offen für viele Ideen und Vorstellungen, auch wenn sie abseitig sind oder nur von einigen Verirrten vertreten werden. Aber die dürfen deine Existenz nicht ernsthaft gefährden. Und deshalb muss auch niemand still bleiben, wenn Deine Feinde eine dicke Lippe riskieren. Zum Pluralismus und zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, gegenüber Verfassungsfeinden und Menschenhassern klare Kante zu zeigen. Und das muss auch nicht nett und fair geschehen, da darf man deutliche und laute Worte finden. Man muss auch überhaupt nicht mit denen reden oder ihnen eine Bühne geben, wenn man nicht will.

Ziel Europa

Sollte es einmal ein vereintes Europa geben – auch das ein Traum meiner Generation, dessen Erfüllung ich wohl nicht mehr erleben werde – wünsche ich mir, dass deren Verfassung Dir recht ähnlich sein wird. Du wärst die Richtige für Europa. Und auch Du verfolgst ja selbst dieses Ziel.

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. (Art. 23 Abs.1 GG)

So und nun lass Dich richtig feiern, denn das hast Du verdient. Auf ein langes Leben.

Dein Heinrich Schmitz

 

37 comments
Mighty Quinn

… vornweg, meine Individualrechte als Mensch sind meine Individualrechte. Dazu brauch ich weder Grundgesetz noch Staat. Das können Sie am Katalog geschützter Individualrechte anderer Staaten, einschließlich Diktaturen, die verflossenen ‚DDR‘ beispielsweise, erkennen, denn deren Individualrechte unterscheiden sich zum GG nicht nennenswert.

‚Lediglich die Einrichtung eines weitestgehend uneingeschränkten Asylrechts für politisch Verfolgte aus anderen Ländern ist ein Alleinstellungsmerkmal, welches das Grundgesetz beim Grundrechtsschutz von den Verfassungen anderer europäischer Staaten unterscheidet. Der besondere Stellenwert der Individualrechte kommt dabei in der Schaffung eines eigenen Verfahrenszweiges zum Ausdruck. Mit dem Instrument der Verfassungsbeschwerde kann ein Betroffener heute letztinstanzlich jeden staatlichen Eingriff auf seine Grundrechtskonformität hin überprüfen. Dies ist tatsächlich ein Novum in der deutschen Verfassungsgeschichte.

Problematisch ist dabei, dass Grundrechte im Wesentlichen wiederum nur durch die Grundrechte Dritter, nicht aber durch Rechte der Gemeinschaft in ihrem Wesenskern eingeschränkt werden können.‘

… hinzu kommt, die Ex-FDJ-Sekretärin der ‚DDR‘, nun Bundeskanzlerin der ‚BRD‘, die ihre ‚Richtlinienkompetenz‘ über das Grundgesetz stellt. Ich denke an Schengen und an Art.16a GG und noch mehr.

… und wie schon geschrieben, dem Grundgesetz fehlt die demokratische Legitimation. Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Was für Wichtigtuer sich in der ‚BRD‘-Regierung und deren Judikative, die nicht vom Volk – direkt – gewählt ist, tummeln, erkennen Sie daran; ‚während der Dauer seiner Existenz wurde das Grundgesetz allein 63 Mal geändert. Zuletzt geschah dies im März des laufenden Jahres. Vergleicht man die Entwicklung mit der noch heute geltenden Verfassung der Verei¬nigten Staaten von 1787, die in 232 Jahren lediglich 18 Mal angepasst wurde, so sprechen die im Durchschnitt fast jährlichen Veränderungen des Grundgesetzes nicht gerade für die besondere Weitsicht oder die legislative Handwerkskunst des bundesdeutschen Gesetzgebers.‘

Daher lehne ich ‚betreutes Denken‘, weder von Besatzern noch von Sozialisten, ab.

Fred Groeger

@Mighty Quinn, natürlich ist das Grundgesetz demokratisch legitimiert.

Erst durch eine Abstimmung über den Entwurf im Parlamentarischen Rat, dann nochmal durch die Länderparlamente selbst.

    Mighty Quinn

    … du schreibst Firlefanz … die Mitglieder des Parlamentarischen Rates sind auf Geheiß der westlichen Alliierten von den westdeutschen Landtagen zur Ausarbeitung eines inhaltlich im Wesentlichen vorgegebenen Grundgesetzes bestellt worden … und ich wiederhole; dem Grundgesetz fehlt die demokratische Legitimation. Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

    … und noch zu von H.S. zitierten Art. 23 GG ‚ Zur Verwirklichung eines vereinten Europas …. sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet …

    Von einem europäischen Imperium, oder einem Superstaat samt Auflösung der europäischen Nationen und zwangsweiser Zuwanderung, respektive Menschenexperimenten, siehe Yascha Mounk, aus Asien und Afrika – das ist Mengele 2018 – lese ich da nix.

    Und den Grundsatz der Subsidiarität sollten Sie, werter H.S., unbedingt der Ex und allen Sozialisten erklären.

      Fred Groeger

      Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren gewählte Volksvertreter, die Mitglieder der Länderparlamente waren gewählte Volksvertreter.

      Es muss auch nicht in direkter Volksabstimmung über eine Verfassung entschieden werden.

        Mighty Quinn

        … hab ich doch geschrieben – auf Geheiß der westlichen Alliierten von den westdeutschen Landtagen – nicht vom Volk legitimiert. Aus der Nummer kommst du nicht raus.

        Und zu Carlo Schmid habe ich in einem anderen thread geschrieben.

          Fred Groeger

          Du kannst immer noch nicht lesen:

          Der Parlamentarische Rat bestand aus vom Volk gewählten Vertretern, die Länderparlamente, die das Grundgesetz ratifiziert haben, bestanden aus vom Volk gewählten Vertretern.

          Es muss keine direkte Volksabstimmung geben.

          Oder sind nach deinem Verständnis beispielsweise die Verfassungen der USA und der Schweiz auch nicht demokratisch legitimiert?

          Mighty Quinn

          … was andere tun, ist mir, solange sie mir nicht ihren Willen aufzwingen, egal. Mit der UN-Resolution UN-GA Res 2625 (XXV) vom 24.10.1970 wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker festgeschrieben. Allein das zählt.

          Mighty Quinn

          … übrigens Fred Groeger, ich lese deine Meinung sehr wohl, ich habe eine andere. Das nennt man Demokratie.

          Fred Groeger

          Ja und?

          Verstehst du eigentlich Demokratie generell nicht?

          Ist das „Selbstbestimmungrecht der Völker“ wieder das nächste, was man dir erklären muss?

          Okay, „Mighty Quinn“: Wenn VOM VOLK GEWÄHLTE VERTRETER eine Verfassung ausarbeiten und dann über deren Annahme LÄNDERPARLAMENTE, IN DENEN VOM VOLK GEWÄHLTE VERTRETER die ABGEORDNETEN sind, dann ist die Verfassung demokratisch legitimiert.

          Das „Selbstbestimungsrecht der Völker“ wurde auch nicht verletzt, bloß weil die Alliierten dazu aufgefordert haben, eine Verfassung zu erarbeiten.

          Mighty Quinn

          … wie gehabt, Fred Gröger, du palaverst. Daher beendige ich hier und wiederhole; dem Grundgesetz fehlt die demokratische Legitimation. Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Weder vor seinem Inkrafttreten 1949, noch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde es dem Volk [sic!] zur Abstimmung vorgelegt.

          Fred Groeger

          @“Mighty Quinn“:

          Wenn VOM VOLK GEWÄHLTE VERTRETER über die Verfassung abstimmen, ist die Verfassung DEMOKRATISCH LEGITIMIERT.

          Mighty Quinn

          … das GG ist (bestenfalls) repräsentativ, nicht unmittelbar. Zur Wahl stehen Listenplätze, die nach Wohlverhalten von Parteioligarchen vergeben werden. Ich erinnere auch an den gg-widrigen Fraktionszwang.

          Direktmandate sind, ohnehin lediglich für den demokratischen Anschein, die vernachlässigbare Ausnahme bei einer Wahl. Tu nicht so, als ob du das nicht weißt.

          Die ‚BRD‘ ist tatsächlich zu einer Parteienoligarchie, zu einer Diktatur wider das Volk, verkommen. Zudem ist das GG, nach meiner Auffassung, schon in sich selbst ein Widerspruch, denn im Art 20, z.B., lese ich nix von: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine ‚repräsentative Demokratie‘. Dort steht: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das verlangt gerade zu einer direkten Demokratie.

          Ich widerhole noch einmal: selbst die bpb schreibt, dass das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag fundamentale Demokratiedefizite aufweist.

          Fred Groeger

          Jerry Cotton/Mighty Quinn/derblondehans:

          Du würdest selbst im Falle direkter Demokratie jedesmal rumjammern, wenn eine demokratische Entscheidung nicht in deinem Sinne ausfällt.

          Da bin ich sicher.

          Mighty Quinn

          … du schreibst Quark und hast Langeweile. Volksherrschaft ist nach heutigem Empfinden im Idealfall die gleichberechtigte Mitbestimmung aller an den Entscheidungen einer Gemeinschaft. So wird Demokratie allerdings nirgendwo praktiziert.

          Der Gedanke der Gleichheit der Menschenwürde beruht auf dem Christentum.

          Die Demokratie geht von der Gleichheit aller Bürger aus, heißt, dass das Volk souverän ist. Das ist allerdings nicht meine Nummer. In der Kirche Christi ist Christus der Souverän.

          Der Souverän gibt sich in einer Demokratie eine Verfassung. Christen haben das Evangelium; das steht (bei mir) nicht zur Disposition.

          … also; ich brauche weder GG noch Verfassung … nur mal so nebenbei, Obergefreiter Groeger. Es geht in diesem thread aber nicht um mich, sondern um H.S. seine Jubelarien zum fragwürdigen – er schreibt: Geburtstagsgruß an unser Grundgesetz – dem – ‚wir sind alle gleich, nur die Schweinchen sind ein bisschen gleicher.‘ – Grundgesetz.

        Mighty Quinn

        … das noch: selbst die ‚bpb‘ schreibt, dass das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag fundamentale Demokratiedefizite aufweist.

Matthias Gottschalk

Es wäre 1989 besser gewesen eine Verfassung für das Wieder vereinte Deutschland auszuarbeiten. So wäre die Grundvoraussetzung für ein neues Deutschland besser gewesen. Beide Beförderungsteile hätten sich gleiberechriger gefühlt. Viele Ostdeutsche fühlen sich zuweilen heute noch als Menschen zweiter Klasse. Wobei ja dort viele Einzelheiten vom Grundgesetz hätten mit einfließen können. Außerdem ist verpasst wurden einen Friedensvertrag mit allen vier Siegermächten abzuschließen.

kague

Danke, H. Schmitz, für diesen wunderbaren Geburtstagsgruß

Gabriele Flüchter

Herzlichen Dank Heinrich Schmitz, ich schließe mich gerne mit einem Geburtstagsgruß an:

Liebes Grundgesetz,
zu deinem Geburtstag ganz herzlichen Glückwunsch, nun kennen wir uns schon so lange, und Du bist immer bei mir, obwohl ich dauernd was zu Meckern habe, immer was Anderes mir ausdenke, und dem Bruttosozialprodukt gar nicht so richtig auf die vorderen Plätze verhelfe, im Gegenteil, mein Staat muss mich sogar versorgen, alimentieren nennt man das auch, denn ich kann für ihn nicht mehr arbeiten.
Trotzdem bist Du immer da und findest es immer ok, dass ich meckere, sinnlos lange Spaziergänge mache, schreibe, und schreibe und schreibe – und immer was ich will.

Nie sagst Du: Jetzt ist aber mal Schluss Gabi, Du bist nicht leistungsstark und solltest besser deine Staatsvertreter nicht mehr länger nerven mit Deiner frechen, unverschämten Schreiberei. Wie kann man einfach Regierenden twittern und ihre Arbeit doof finden? Gabi, so geht das nicht weiter. Nie sagst Du das und dafür liebe ich Dich.

Liebes Grundgesetz, Du weißt, ich habe einen Knacks, aber hättest Du mir je Vorhaltungen gemacht und gesagt: Gabi, Dein Staat gibt viel Geld für dich aus, nun sei doch endlich mal dankbar, der arme Staat kann doch nichts dafür, dass Du eine Macke hast und sieh´doch wenigstens ein, dass der arme Staat mit Dir nichts anfangen kann.
Das sagst Du nie, mein Grundgesetz und deshalb vertraue ich auf Dich, mir Dir zusammen brauche ich mich nicht zu fürchten vor Staatsvertretern, die immer stärker sind als ich und immer mehr Geld haben als ich, auch wenn der Staat „arm“ ist.

Außerdem sagst Du nie: Gabi, Du bist mal zu einer Wahl angetreten, weißt Du noch? Da Du selbst Deine Stimme nicht abgeben durftest (wahrscheinlich wegen Deiner Macke), hattest Du schließlich 0 Stimmen. Mein Chef hat dann gegrinst und gesagt: Da sehen Sie, wie beliebt Sie sind, Frau Flüchter.

Das würdest Du nie tun, liebes Grundgesetz, denn dir geht es darum, dass jeder seine Wahlrechte wahr nehmen darf unabhängig davon ob die Beliebtheit bei „Null“ liegt oder woanders.

Du bist mein bester Freund, liebes Grundgesetz, dafür möchte ich Dir heute danken, es ist ein großes Glück, einen Freund zu haben, der mich nie verlässt und der so stark ist, dass keiner sagen darf:

Gabi, verpiss Dich!

Dir nun ein sonniges Wochenende, lass es ordentlich krachen am 23. Mai!

Deine Gabi

KF Buck

Der Heinrich Schmitz legt den Koran äh das GG wörtlich aus. Das was 1948 von den Vätern des GG formuliert wurde, war weise und gilt für die Ewigkeit. Damals war das Asylrecht dazu gedacht, Dissidenten aus dem Ostblock aufzunehmen.

Nun haben wir das Jahr 2019. Das GG ist veraltet. Es muss angepasst werden an die herrschenden Bedingungen. Die Väter des GG haben das Asylrecht nicht für eine Massenmigration aus der Dritten Welt gedacht.

Aber für Schmitz ist das GG heilig und perfekt. Wie der Koran. Beides darf nicht verändert werden.

    kague

    ich habe eine vage Vorstellung davon, wie das GG aussähe, wenn SIe es reformieren würden, die mich schaudern lässt.
    Im Übrigen: woher haben Sie die Information, das Asylrecht nur dazu gedacht war, Dissidenten aus dem Ostblock aufzunehmen? Dass dieses Recht aus der Erkenntnis kommen könnte, das viele Deutsche während der zwölf „glorreichen“ vorangegangenen Jahre in anderen Ländern Asyl suchen mussten, scheint außerhalb Ihrer Vorstellungskraft zu liegen.

      KF Buck

      Schmitz:
      Und damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hast ein paar dieser Freiheiten zu einzelnen Grundrechten ausgestaltet. Da gibt es die Religionsfreiheit, die jedem überlässt, ob und was er glauben will, und jedem auch die Ausübung seines Glaubens gestattet.

      Jaja, super dieses GG. Leider ist der Islam eine politische Religion = Ideologie. Mit weltlichen Zielen. Wie der Nationalsozialismus….Ein Buch, ein Reich, ein Führer….Islam unter dem Schutz des GG…dann gute Nacht. Scharia mit dem GG vereinbar? Schmitz glaubt das.

      Ja, politisch Verfolgte dürfen kommen. Aber nicht Wirtschaftsmigranten und „Klimaflüchtlinge“…diese betreten Europa in GR und müssen da einen Asylantrag stellen. Das tun die natürlich nicht, sie gehen rechtswidrig nach Deutschland. Sie durchqueren sichere Länder um im Paradies Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Ich verweise auf § 16 a GG…..Das ist der Kanzlerin egal, alle rein in die guten Stube. Alle ohne Papiere rein, ohne Papiere nie mehr raus. Der dumme Deutsche hält sein Maul und wenn nicht, wird er mit der Nazi-Keule zum schweigen gebracht.

      Wirtschaftsmigranten missbrauchen das Asylrecht um hier in die Sozialsysteme einzuwandern. Das ist der Skandal.

      Asylrecht muss raus aus der Verfassung und in einem Gesetz geregelt werden.

      Das wollen linke Gutmenschen aber nicht. Weil Deutschland ja reich ist und diese Menschen eine totale Bereicherung sind für uns. Linke sagen aber auch:
      a) Es wird niemandem etwas weggenommen (Heiko Maas)
      b) Überholen ohne einzuholen (SED)

      Mit solchen Leute steuern wir auf den Abgrund zu….Nie war Suizid so schön.

asisi1

Wer solch ein Gloria auf das GG schreibt, sollte sich doch erst einmal Fragen? Wer hat es geschrieben. Es wurde von Fremden für uns gemacht. Zweitens sollte man sich doch überlegen, warum wir bis heute noch nicht eine eigene Verfassung wählen durften? Dieses ist schon 30 Jahre überfällig. Da kommt man nur zu dem eigenen logischen Schluss: Wir dürfen es nicht, da wir nicht frei in unseren Entscheidungen sind. Es wird uns von anderen aufgedrückt. Nur der kleine Michel ist mittlerweile so verblödet worden, dass er es gar nicht merkt. Ich kenne nicht ein Urteil des sogenannten Verfassungsgerichtes, welches mir irgendwelche Vorteile gebracht haben, nur Nachteile!

    KF Buck

    Bravo. Schmitz ist ein „Systemsklave“….er muss das GG verteidigen.

    Amerikanische Truppen in Deutschland, Atombomben in Deutschland, Merkel wird abgehört, Drohnenkrieg aus Rammstein gesteuert…das soll ein souveränes Land sein?

    Das ist eine Demokratie-Simulation. Mehr nicht.

    Fred Groeger

    1. Es wäre toll, wenn Sie nochmal nachsehen, wer das Grundgesetz entworfen hat.

    Jaja, im Sumpf von Rechtsextremen und Reichbürgern ist es beliebt, das Grundgesetz den West-Alliierten in die Schuhe zu schieben, tatsächlich hat es aber der Parlamentarische Rat erarbeitet.

    Also, da ja Ihr „Fremde“ vermutlich darauf abzielt: Nein, das GG wurde nicht von „Fremden gegeben“, der Parlamentarische Rat bestand aus von den Länderparlamenten entsandten deutschen Volksvertretern, die ratifizierenden Länderparlamente bestanden aus vom Volk gewählten deutschen Volksvertretern.

    Das Grundgesetz ist also in der Entstehung eine durchweg deutsche Verfassung.

    2. Da Ihr Kommentarteil „Zweitens sollte man sich doch überlegen, warum wir bis heute noch nicht eine eigene Verfassung wählen durften? Dieses ist schon 30 Jahre überfällig.“ wohl auf den Beitritt der ehemaligen DDR-Gebiete zur Bundesrepublik abzielt:

    Damals wurde durchaus überlegt, ob man eine neue Verfassung braucht. Aber da sich das Grundgesetz nun mal als Verfassung bewährt hat, sind die ehemaligen DDR-Gebiete eben dem Grundgesetz beigetreten.

      Mighty Quinn

      … Fred Groeger, dass das GG, der westlichen Alliierten, US, GB und Frankreich, wie auch immer ausgearbeitet und nach wie vor eine Konstrukt ist, zeigt das GG selber, es heißt nach wie vor

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

      und nicht etwa

      Grundgesetz (der) Bundesrepublik Deutschland

      oder gar ‚Deutsche Verfassung‘.

      … von Geltungsbereich ohnehin mal abgesehen. (siehe Art.23 Problematik)

      … hinzu der antidemokratisch geänderte Artikel 146,

      1948: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘

      1990: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Das sind Tricks von Taschenspieler, Roßtäuscher und Pferdediebe – aber keine Demokratie.

        Fred Groeger

        @Mighty Quinn:

        Richte doch eine Petition an den Bundestag, dass du eine neue Verfassung willst.

        Ich sag dir aber gleich: Ich und die Mehrheit der Deutschen werden wohl NICHT für deine Art von Verfassung stimmen. 😀

          Mighty Quinn

          Fred Groeger: ‚Ich und die Mehrheit der Deutschen …‘

          … no comment.

          Fred Groeger

          @Mighty Quinn, dir steht doch frei, eine Petition an den Bundestag wegen einer neuen Verfassung zu richten.

          Ja warum findest du denn nicht genug Leute, die deine andere Verfassung wollen?

          Mighty Quinn

          … ach Fred Groeger, allein deine Überheblichkeit beim Hinweis auf Petitionen genügt, deren Nutzlosigkeit zu offenbaren. Dein Petition-Geschwurbel kannst d‘ dir klemmen.

          Google mal nach H.S. seine Namensvetter RA Wilfried Schmitz. Der hat a. 10.05.19 eine Strafanzeige gegen die Ex beim Bundesgerichtshof wegen Völkermord gegen das Deutsche Volk gestellt.

          Strafanzeige gegen BK Dr. Angele Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der Deutschen Völker gem. § 6, Abs.1 Nr.3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

          Dir und den Sozialisten aller Couleur zur Erinnerung: Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab.

          Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord.

          Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

          -Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
          -Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
          -vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
          -Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
          -gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

          Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

          Fred Groeger

          Was genau hat jetzt die unsinnige Anzeige gegen Merkel (von irgendeinem Spinner) mit dem GG oder deinen Möglichkeiten zu tun, eine andere Verfassung zu fordern?

          Mighty Quinn

          … wenn du die Anzeige liest, passt sie sehr wohl im Kontext zum Thema GG, nämlich die Weigerung den Deutschen eine Verfassung zuzugestehen. Mehr sogar, schlimmer, der Anzeige entnehmbar, der Völkermord, der Genozid am Deutschen Volk.

          DAHER! macht die Anzeige auch Sinn. Auch wenn sie, wie du unterstellst, unsinnig ist und im Papierkorb verschwindet.

          Fred Groeger, the time they are a changin. Du wirst ein schnelles Pferd brauchen.

      KF Buck

      BRD-Märchenstunden.

      a) Warum gibt es noch US-Atomwaffen auf BRD Gebiet?
      b) Die russischen Truppen sind abgezogen, warum die Amerikaner nicht?
      c) Wieso kann die NSA Frau Merkel straffrei abhören?
      d) Drohnenkriege werden via Rammstein geführt. Können wir widersprechen?

        Fred Groeger

        Warum sollten NATO-Staaten keine Stützpunkte oder Einheiten in anderen NATO-Staaten haben, Karl-Friedrich?

        Hat Deutschland dann die USA besetzt, weil deutsche Soldaten in den USA stationiert sind? (Siehe „Bundeswehrkommando USA und Kanada“)

          KF Buck

          Fred Groeger:

          Antworten auf deine Fragen:

          a) Der Kalte Krieg ist vorbei. Ein souverändes Land könnte eine Volksabstimmung darüber machen, ob es noch die Stationierung von Truppen zu seinem „Schutz“ haben möchte.

          b) NSA kann Merkel abhören, ohne dass „die mächtigste Frau der Welt“ etwas dagegen tun kann.

          c) Drohnen-Angrife via Rammstein. Will das die deutsche Bevölkerung?

          d) Dre böse Trump, der ja gegen den Willen der linken Medien an die Macht kam, will NATO-Staaten an den Verteidigungskosten beteiligen. Schluss mit dem Satelitten-Dasein der BRD. Jetzt muss aufgerüstet werden.

          e) Trump verurteilt Merkels Migrationspolitik. OBAMA/Clinton haben durch ihre „farbigen Revolutionen“ im Nahen Osten diesen erst destabilisiert.

          f) Wer hat ein Interesse daran, dass Europa durch „Migration“ destabilisiert wird. Migration kann eine Waffe sein.

          g) Wer hat Merkel in der Hand? Wer erpresst sie? Ist die Massenzuwanderung von bildungfremden Migranten aus der 3.Welt ein „Gewinn“ für Deutschland? Wenn ja warum?

          h) Salzburger Nachrichten: EU will in den nächsten 20 Jahren 70 Mio Afrikaner in die EU holen….

        Kaddl

        KF Buck: Migration ist eine Waffe?

        Wie sieht die denn aus? Ausgehungert oder zerfetzt durch deine „Zielscheiben“?

    Kaddl

    @asisi1 Mir ist auch keine Wahl bekannt. Ihnen?

    Die Demokratie hat halt ihre Vertreter zum Entscheiden und nicht „Ihren Michel“

    Was dagegen?

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